Die Europäische Eisenbahn-Sicherheitsrichtlinie
Sicherheitsmanagementsysteme und gemeinsame Sicherheitsmethoden für Eisenbahnunternehmen
Im April 2004 ist die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG (im Folgenden kurz Sicherheitsrichtlinie) in Kraft getreten. Nach weitreichenden Regelungen auf Gemeinschaftsebene bezüglich der Privatisierung und Marktöffnung des Eisenbahnsektors sowie der technischen Harmonisierung für den grenzüberschreitenden Verkehr (Interoperabilität), ist diese Richtlinie aus mehreren Gründen notwendig geworden: Es galt einerseits zu verhindern, dass Sicherheit als Argument gegen die Liberalisierung benutzt wurde, und dabei anderseits das im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern hohe Sicherheitsniveau des europäischen Eisenbahnverkehrs zu erhalten und dann, wenn möglich und sinnvoll, zu verbessern. Denn es war deutlich geworden, dass die weitere Verbesserung der Sicherheit durch technische Mittel in den zum Teil bereits hochtechnisierten Bahnen an ihre finanziellen Grenzen gestoßen war. Es war auch klar, dass die Privatisierung und Marktöffnung eine Restrukturierung der Sicherheitsverantwortung nach sich zog, die vielfach Neuland war. Und schließlich birgt eine rein technische, netzübergreifende Harmonisierung ohne Einbeziehung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten eher die Gefahr eines Verlustes an Sicherheit denn einen Gewinn.
Ein webbasiertes Training stärkt die positive Sicherheitskultur
Das Angebot ist auf Führungskräfte zugeschnitten, die eine Schlüsselrolle beim Aufbau einer Sicherheitskultur in Bahnunternehmen haben.
Einsatz von Open-Source-Software im Eisenbahnsektor
Die kollaborative Entwicklung von Anwendungen mit offenem Quellcode stärkt die technologische Unabhängigkeit und treibt wirtschaftliche Innovationen voran.
Begriffe zum Thema Betriebssicherheit
Diese Folge des Bahn-Glossar erläutert die Begriffe Allgemeines Eisenbahngesetz, Störung, Unfall und Untersuchung.