Trassenanmeldungen
TPN – Trassenportal Netz
Den größten Teil ihrer Einnahmen erzielt die DB Netz AG aus der Vermarktung von Trassen, also aus dem Verkauf von Nutzungsrechten für Zugfahrten auf ihrem Streckennetz an die Kunden. Zugangsberechtigt sind im Wesentlichen zugelassene Eisenbahnverkehrsunternehmen, Zweckverbände des Schienenpersonennahverkehrs sowie bestimmte Behörden. Die DB Netz AG nimmt die Trassenanmeldungen der Zugangsberechtigten entgegen, konstruiert den Fahrplan und gibt diesen mit dem zugehörigem Trassenpreis als „Trassenangebot“ zurück. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, ist der Vertrag geschlossen und für beide Seiten gelten die in der Eisenbahninfrastrukturnutzungsverordnung und den Schienennetznutzungsbedingungen festgelegten Rechte und Pflichten – der Zug kann fahren.
Die Verkehrsbranche trifft sich in Berlin
Die Mobilität der Zukunft im Fokus
Grundlagen „ETCS im Bahnbetrieb“ (Teil 5)
Der abschließende Beitrag der Artikelreihe behandelt mögliche Unregelmäßigkeiten während der Fahrt.