Risikomanagement
Unabhängige Bewertungsstelle der DB Netz AG
Seit 1. Juli 2012 ist die Verordnung (EG) Nr. 352/2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von Risiken (CSM-RA – common safety method on risk assessment) vollumfänglich gültig. Sie ist einer von vielen Bausteinen der europäischen Union, um sichere und interoperable Eisenbahnnetze ohne nationale Grenzen zu schaffen. Möglichkeiten, einen fortgeschrittenen Entwicklungsstand gemäß der CSM-RA zu begründen, um von ihrer Anwendung abzusehen, nehmen tendenziell ab. Zunehmend sind Mitarbeiter mit der gesamthaften Anwendung und somit den weitergehenden Anforderungen und Fragestellungen aus der Verordnung konfrontiert.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
IH-Container als Mittel zur Standardisierung der Instandhaltung
Die Implementierung getakteter Sperrzeiten soll kurzfristige Einschränkungen reduzieren und somit die Systemstabilität während Baumaßnahmen erhöhen.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.