Zulassungs- und Planungsverfahren

Verwaltungsrecht – ein kleiner Überblick

Das Verwaltungsrecht hat bei den Eisenbahnen unter anderem bei Planfeststellungsverfahren eine erhebliche praktische Bedeutung.

Quelle: KI-generiert von Bahn Fachverlag mit Gemini Nano Banana
Quelle: KI-generiert von Bahn Fachverlag mit Gemini Nano Banana

Das allgemeine Verwaltungsrecht bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für ein „Verwaltungsverfahren“. Ein solches Verfahren dient vor allem der Prüfung der Voraussetzungen, der Vorbereitung und dem Erlass eines Verwaltungsaktes. Es ist insbesondere im VwVfG[1] und – bezüglich des Rechtsschutzes gegen solche Verwaltungsakte – in der VwGO[2] geregelt. Es hat bei den Eisenbahnen z. B. bei Planfeststellungsverfahren (also bei der Zulassung von Bahnanlagen), aber auch bei Beanstandungen seitens der Aufsichtsbehörden erhebliche praktische Bedeutung.

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