Deine Bahn 08/2005
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Inhalt
Editorial
Systemverbund Bahn
Personenverkehr
Ausbildung Prüfung und Beruf
- Kreative Seminarmethoden
- Sozialkompetenz – der unterschätzte Erfolgsbaustein
- Benchmarking in der Logistik
- STINNESrailport – Innovation für den Schienengüterverkehr von morgen
- Ein neues Schulungs- und Simulationssystem für Fahrdienstleiter auf Elektronischen Stellwerken
- Das Gleisanschlussförderprogramm der Bundesregierung
- Erfahrung im Projektmanagement
- Das Mietrecht – Teil 1
Blick in die Ausgabe
Editorial 08/2005
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
über 2.300 Delegierte aus den Konzernunternehmen haben am 7. Juni 2005 ihre Arbeitnehmervertreter für die Aufsichtsräte der Deutsche Bahn AG, DB Netz AG, DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, Railion Deutschland AG und Schenker AG neu gewählt. Die Wahl der Arbeitnehmervertreter für die Räte kleinerer Gesellschaften erfolgte bereits im März.
Die neu gewählten Aufsichtsratsmitglieder vertreten die Belange von rund 200.000 Beschäftigten.
Ein Aufsichtsrat hat drei wesentliche Aufgaben, die im Aktiengesetz geregelt sind:
– Er beruft die Mitglieder des Vorstands und überwacht dessen Geschäftsführung.
– Er legt fest, dass bestimmte Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen.
– Er überprüft den Jahresabschluss und den Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns.
Die Aufsichtsräte sind paritätisch besetzt, das heißt, sie setzen sich je zur Hälfte aus Vertretern der Eigentümer und aus Arbeitnehmervertretern zusammen. Sie entscheiden mit Mehrheitsbeschluss. Ergibt sich bei einer Abstimmung Stimmengleichheit, so gibt die Stimme des Aufsichtsratsvorsitzenden den Ausschlag. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist deshalb immer ein Vertreter des Eigentümers.
In unserem Leitartikel legt der Vorsitzende der Gewerkschaft TRANSNET und stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende der Deutsche Bahn AG, Norbert Hansen, seine Auffassung zur Mitbestimmung dar. Er führt den Leser von der Idee der Mitbestimmung bis in das Umfeld der aktuellen politischen Diskussion und stellt dieser seine gewerkschaftliche Überzeugung gegenüber.
Bezogen auf die Deutsche Bahn AG dürfte das grundsätzliche Konfliktpotenzial derzeit allerdings noch überschaubar sein. Auf der Delegiertenversammlung zur Aufsichtsratswahl im Berliner Velodrom bezeichnete Margret Suckale, Personalvorstand der DB AG, die Mitbestimmung bei der Bahn als einen wichtigen Teil der Unternehmenskultur. Die Entwicklung zum internationalen Mobilitäts- und Logistikdienstleister sei maßgeblich von den Arbeitnehmervertretern mitgestaltet worden. Der Abschluss des Zukunftsprogramms für Wirtschaftlichkeit und Beschäftigung sei hierfür ein guter Beweis.
Ihnen wünschen wir viel Freude beim Lesen unserer neuesten Ausgabe.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam Deine Bahn
Die Idee der Mitbestimmung
Neben der Tarifhoheit bildet die Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen das Fundament gewerkschaftspolitischen Handelns. Im wirtschaftlichen Prozess sind Arbeit und Kapital aufeinander angewiesen. Die Arbeitskraft im weitesten Sinne ist Quelle allen Wohlstands, sie ist und bleibt Ursprung der Kapitalerzeugung.
Freie Märkte ohne staatliche Regulierung und ohne Beteiligung der Arbeitnehmer führen zu sozialen Verwerfungen. Sie führen dazu, dass Arbeit zu einer reinen Ware verkommt. Sie führen zu einer Abnahme des Wohlstands und nicht zuletzt zu volkswirtschaftlichen und politischen Schäden. Unter ihnen leidet auch die Demokratie.
Konzernabschluss 2004 der DB AG erstmals nach internationalen Bilanzierungsregeln
Internationale Bilanzierungsregeln liegen derzeit auch bei deutschen Unternehmen voll im Trend. Unternehmen, die sich international orientierten, bereiteten sich schon Anfang der neunziger Jahren auf Rechnungslegungsvorschriften wie die International Accounting Standard (IAS) oder die Generally Accepted Accounting Principles (USGAAP) vor. Die Deutsche Bahn AG legte mit dem Konzernabschluss 2004 erstmals ein nach internationalen Maßstäben aufgestelltes Rechenwerk vor.
Kreative Seminarmethoden
In der ersten Ausgabe haben wir Ihnen Methoden zum Einstieg und Kennen lernen vorgestellt. Nun geht es um zwei Methoden, die sich zur Wiederholung und Vertiefung von vermitteltem Wissen eignen: das „Lerndomino“ und die „Lernstraße“.
Sozialkompetenz – der unterschätzte Erfolgsbaustein
Mit dem Wettbewerbsdruck steigt der Leistungs- und Erfolgsdruck. Wenn diese Entwicklung auch niemanden im Berufsleben ausspart, so besteht doch kein Zweifel daran, dass die Führungskräfte und deren ambitionierter Nachwuchs die Wucht exponentiell steigender Anforderungen und Erwartungen am deutlichsten zu spüren bekommen. Mit dem Wunsch und dem Bemühen, erfolgreich zu agieren, ist folglich heute mehr als je zuvor die Frage verknüpft: Wie nehme ich diesem Druck zumindest ein wenig von seiner Brisanz?
Exklusive Angebote für Eisenbahner im DB Reisemarkt
Für alle Eisenbahner, die im Alltag gerne sparen möchten, gibt es ab dem 1. Juli 2005 einen neuen Service. Zu unschlagbaren Preisen präsentiert der DB Reisemarkt im Internet exklusive Angebote für Mitarbeiter sowie Rentner und Pensionäre der Deutschen Bahn AG. Das Angebot ist vielfältig und reicht von der Urlaubsreise bis zum Mietwagen. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die neuen Möglichkeiten, die man im DB Reisemarkt hat.
Benchmarking in der Logistik
Der englische Begriff Benchmark heißt wörtlich übersetzt „Landvermessungspunkt“, man kann es aber auch übertragen auf Management, als „Lernen von den Besten“ beschreiben. Denn mit Benchmarking beabsichtigt man, im übertragenen Sinne ein Unternehmen zu vermessen, um es dann mit anderen Unternehmen zu vergleichen.
Merkhinweise und Sperren
Merkhinweise, Sperren und andere Hilfsmittel, z.B. Abdeckschablonen, sind im Stellwerk unverzichtbar. Diese Hilfsmittel erinnern den Bediener an vom Regelbetrieb abweichende und/oder besondere Betriebssituationen und schützen ihn gleichzeitig vor Fehlbedienungen und Fehlentscheidungen.
In diesem Beitrag werden diese Hilfsmittel vorgestellt und es wird auf die Frage eingegangen, weshalb sie im Rahmen betrieblicher Handlungen eine so wichtige Rolle spielen. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, welche Hilfsmittel früher verwendet wurden und weshalb diese durch neue ersetzt wurden.
Die rechtzeitige Warnung der Beschäftigten
Nähert sich eine Fahrt einer Arbeitsstelle, so muss eine Warnung so rechtzeitig erfolgen, dass die Arbeitskräfte den Gefahrenbereich ohne Hast räumen und den Sicherheitsraum erreichen können. Müssen dabei Geräte aus dem Gefahrenbereich entfernt werden, so ist entsprechend früher zu warnen. Auf keinen Fall darf eine Warnung zu spät erfolgen. Aber, durch eine zu frühe Warnung können die Versicherten dazu verleitet werden, die Warnung nicht sofort zu befolgen oder nochmals den Gefahrenbereich des Gleises zu betreten.
Aus den genannten Gründen hat die rechtzeitige Warnung einen hohen Stellenwert für Schutz von Leib und Leben der Beschäftigten.