Deine Bahn 12/2004
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Inhalt
Editorial
Systemverbund Bahn
Personenverkehr
Infrastruktur
Blick in die Ausgabe
Editorial 12/2004
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
als Folge politisch gewollten Wettbewerbs ist die Zahl der Unternehmen, die in Europa Eisenbahnverkehrsleistungen anbieten, sprunghaft angestiegen. Allein in Deutschland werden derzeit über 280 Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieben. Sehr viele darunter sind erst in den letzten Jahren entstanden. Manche widmen sich dem Personenverkehr oder dem Güterverkehr, manche betreiben beides und wieder andere sind Bauunternehmungen, die ihre Logistikleistungen selbst durchführen wollen.
Dieser Wettbewerb soll unter anderem mehr Verkehr auf die Schiene bringen. Wie aber steht es mit dem erreichten hohen Sicherheitsstandard des Systems Eisenbahn? – Dies ist keine wirkliche Frage! – Jedes Eisenbahnunternehmen muss einen Eisenbahnbetriebsleiter einsetzen, der den sicheren Eisenbahnbetrieb überwacht und diesbezüglich weisungsungebunden die oberste Firmenleitung unmittelbar unterrichtet und berät. Darüber hinaus wacht eine Aufsichtsbehörde über die Einhaltung sicherheitlicher Regeln. Für Eisenbahnen des Bundes ist dies das Eisenbahn-Bundesamt, für nichtbundeseigene Bahnen ist dies der jeweilige Landesbevollmächtigte für Bahnaufsicht.
Die Europäische Union hat sich nunmehr zum Ziel gesetzt, die Eisenbahnsicherheit weiterzuentwickeln und zu vereinheitlichen. Sie hat dazu eine Sicherheitsrichtlinie verabschiedet, die bis spätestens 2006 in nationales Recht umzusetzen ist. In unserem Leitartikel berichtet Fritz Schröder, Leiter Safety System Bahn der Deutschen Bahn AG, über die künftigen sicherheitlichen Anforderungen an die Eisenbahnen der EU.
In den vergangenen Wochen wurde nach längerer Zeit in den Medien wieder heftiger über Inhalt, Sinn und Konsequenzen der Rechtschreibreform diskutiert. Zwei bekannte Verlagshäuser drohten mehr oder weniger heftig damit, wieder zur vormaligen Rechtschreibung zurückzufinden. Dann löste sich das Thema weitgehend wieder auf. Die Kultusministerkonferenz, die trotz heftiger Querelen wohl weiter bestehen wird, hat nunmehr die endgültige Einführung beschlossen. Und irgendwie hat sich das Thema dann wieder gelegt.
Neben den Fragen der Rechtschreibung (entlehnt von richtig schreiben) wird die Diskussion zur Deutschen Sprache besonders emotional geführt, wenn es um den Eingang fremdsprachlicher Elemente in die Alltagssprache geht. In unserer Rubrik „Verband Deutscher Eisenbahnfachschulen“ bringen wir zu diesem Thema einen Artikel unter der Überschrift Denglisch – oder: „Wie man eine wunderschöne Sprache beschädigt“. Sicher wird man auch diesbezüglich die Uhr nicht zurückdrehen können. Wir meinen aber schon, dass man hin und wieder den Gebrauch der Sprache (selbst-) kritisch reflektieren sollte. Die Abhandlung soll in humorig-ernster Art einen Beitrag dazu liefern.
Wir wüschen Ihnen viel Freude beim Lesen sowie für Sie und Ihre Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und fürs Neue Jahr alles Gute.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam Deine Bahn
Sicherheitliche Anforderungen an die Eisenbahnen der EU
Die Europäische Richtlinie für Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft ist am 29. April 2004 verabschiedet worden und damit in Kraft getreten. Diese Sicherheitsrichtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet, die bis spätestens April 2006 Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen müssen, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Das Sicherheitsmanagementsystem der europäischen Eisenbahnen
Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen. Dazu ist ihrer Meinung nach ein grenzüberschreitender Verkehr notwendig, der möglichst wenig durch technische oder kulturelle Hindernisse eingeschränkt wird. Außerdem ist die Kommission der Überzeugung, dass mehr Verkehr nur durch mehr Wettbewerb in einem offenen Markt zu erreichen ist. Als erster Schritt wurden die Eisenbahnen in Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) geteilt, um einen diskriminierungsfreien Zugang aller EVU zu den Netzen unabhängiger EIU zu garantieren. Dazu wurden die Zugangsregelungen zum Eisenbahnverkehrsmarkt vereinheitlicht.
Akzeptanz und Karrierechancen von Bachelor- und Masterabsolventen deutscher Hochschulen
Deutschland hat sich gemeinsam mit 32 europäischen Staaten in der Bologna-Erklärung von 1999 dazu verpflichtet, bis 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Kernelement ist dabei ein gestuftes Studiensystem mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen. Nach einem drei- bis vierjährigen Bachelorstudium sollen die Absolventen die Möglichkeit haben, sich entweder für die Aufnahme einer Berufstätigkeit oder für die Fortsetzung eines 1 bis 2 Jahre dauernden Masterstudiums zu entscheiden. Die Option auf ein späteres Masterstudium bleibt dabei auch denjenigen Bachelorabsolventen erhalten, die direkt nach dem Abschluss in den Beruf gehen. Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen wird von der großen Mehrheit der Wissenschaftsorganisationen begrüßt. Erhofft werden eine Verkürzung der Studienzeiten, ein stärkerer Praxisbezug und eine nachhaltige Internationalisierung des deutschen Hochschulsystems. Für die Bahn geht es in der Personalplanung jetzt um die Frage, wie sie den Bachelor- und den Masterabschluss im Vergleich zu einer Berufsausbildung, einem Berufsakademie-, einem Fachhochschul- oder einem Universitätsabschluss gewichtet. In diesem Beitrag werden die Ergebnisse einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft zusammengefasst.
Instrumente des Risikomanagements
Ziel eines RM-Systems muss die laufende Überwachung der gesamten Risikosituation der Unternehmung mit der Möglichkeit sein, insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu identifizieren und schädliche Entwicklungen so rechtzeitig zu erkennen, um effektive Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Sicherung von Gefahrguttransporten
Die internationalen gefahrgutrechtlichen Vorschriften werden am 1. Januar 2005 in geänderter Fassung wirksam. Ab diesem Datum wird erstmals auch die Sicherung von Gefahrguttransporten in den Rechtsvorschriften geregelt. Das Ziel der neuen Bestimmungen ist, den Missbrauch von gefährlichen Gütern zu terroristischen Zwecken zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Im folgenden Beitrag werden die Regelungen näher beschrieben und Ansätze für die praktische Umsetzung aufgezeigt.
DB Netz AG – das Eisenbahninfrastrukturunternehmen
In Deine Bahn 10/2004 wurde im Artikel „ DB Netz AG – Das Eisenbahninfrastrukturunternehmen“ auf den Seiten 605 ff. das Trassen- und Anlagenpreissystem der DB Netz AG sehr verdichtet dargestellt. Als Ergänzung zu dieser Thematik hier folgende Zusatzinformationen.
Zusammenarbeit bei der Zugabfertigung im Fernverkehr
Sicherheit bildet die Basis der Dienstleistung im System Bahn und die Pünktlichkeit ist unser im Fahrplan veröffentlichtes Leistungsversprechen an unsere Fahrgäste.Täglich sorgen bei mehreren tausend Halten die Zugteams (Zugbegleiter und Triebfahrzeugführer) der DB Fernverkehr AG gemeinsam mit den Fahrdienstleitern – auf großen Bahnhöfen unterstützt durch die Örtlichen Aufsichten und die Serviceteams – durch ein exaktes Zusammenspiel für eine pünktliche Abfahrt der Fernverkehrszüge.
Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 2)
Am 12. Dezember 2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft.