Auf Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSchwAG) – und bis 2002 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes (DBGrG) – stellt der Bund seit 1994 nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsansätze Haushaltsmittel für Investitionen in die Schienenwege des Bundes – inzwischen ausschließlich als nicht rückzahlbare Baukostenzuschüsse – zur Verfügung (rd. 3,5 Mrd. Euro im Jahr 2005). Die gesetzlichen Grundlagen wurden im 1. Teil des Artikels in „Deine Bahn“ 7/2005 vorgestellt. Nun geht es um die vertraglichen Grundlagen und die vielfältigen Voraussetzungen, die die Infrastrukturgesellschaften der Bahn erfüllen müssen, um die Zuschüsse auch zu erhalten.
Alle Beiträge von Birgit Schneider
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Gesetzliche Grundlagen zur Finanzierung der Schienenwege
Seit dem Jahr 1994 ist die Deutschen Bahn AG (DB AG) ein selbstständiges, privatwirtschaftliches Wirtschaftsunternehmen.