Alle Beiträge von Dipl.-Ing. Christian Gubisch

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Neubeschaffung von Eisenbahnfahrzeugen

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Neubeschaffung von Eisenbahnfahrzeugen

Werden neue Fahrzeuge entwickelt, sind für den Sicherheitsnachweis Aktivitäten in der Nachweisführung sowohl vom Hersteller und dessen Lieferanten als auch vom zukünftigen Betreiber notwendig. Zur Optimierung des Sicherheitsprozesses sind in einem Sicherheitsplan schon von Beginn an Verantwortlichkeiten und Schnittstellen festzulegen, da die Entwicklung in der Regel bei verschiedenen Herstellern und Lieferanten erfolgt und auch betriebliche Rahmenbedingungen Eingang finden. Es ergeben sich Sicherheitsanforderungen für jedes Teilsystem oder für jede Komponente. Deshalb muss sichergestellt sein, dass die einzelnen Sicherheitsanforderungen auf Teilsystem- oder Komponenten-Ebene so gestaltet werden, dass die Anforderungen an die Sicherheit für das Gesamtsystem erfüllt werden.

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Unternehmensrisiken und Risikobeherrschung

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Unternehmensrisiken und Risikobeherrschung

Eisenbahnverkehrsunternehmen tragen die Verantwortung für die Sicherheit in ihrem eigenen Systembereich. Im Rahmen der Einrichtung und Weiterentwicklung des Sicherheitsmanagementsystems hat ein Eisenbahnverkehrsunternehmen nach Anhang III, Ziffer 2d der Richtlinie 2004/49/EG „Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“, Verfahren und Methoden für die Durchführung von Risikobewertungen sowie die Anwendung von Maßnahmen zur Risikokontrolle einzurichten. Das Ziel ist, systematisch sicherheitsrelevante Schwachstellen in Systemen und Prozessen des Eisenbahnbetriebes und der Eisenbahntechnik aufzudecken, Gefährdungen zu identifizieren und Anforderungen zur Beherrschung dieser Schwachstellen zu definieren. Darüber hinaus haben Eisenbahnverkehrsunternehmen mit anderen im Eisenbahnsystem tätigen Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Risikokontrolle zusammenzuarbeiten.

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