Alle Beiträge von Dipl.-Ing. Marc Geisler

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Risiken nach harmonisiertem EU-Verfahren bewerten

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Risiken nach harmonisiertem EU-Verfahren bewerten

Bis zum Beginn dieses Jahrtausends haben die europäischen Bahnen ihre eigenen Sicherheitsvorschriften und -normen entsprechend ihrer technischen und betrieblichen Konzepte entwickelt. Grundsätzliche und konzeptuelle Unterschiede erschweren daher die Aufnahme grenzüberschreitender Verkehre bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Transportdienstleistungen im Personen- und Güterverkehr. Der Aufbau eines sicheren und integrierten Eisenbahnnetzes ohne nationale Grenzen wird von der Europäischen Kommission mit großer Dynamik betrieben.

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Betriebliche und technische Risiken managen

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Betriebliche und technische Risiken managen

Die gemeinsamen Sicherheitsmethoden für die Risikoevaluierung und -bewertung der europäische Verordnung (EG) 352/2009 sind seit dem 19. Juli 2010 für Fahrzeuge und strukturelle Teilsysteme anzuwenden. Ab dem 1. Juli 2012 fallen alle Änderungen des Eisenbahnsystem unter die Anwendung dieser Verordnung. Darüber hinaus sind die Normen EN 50126, EN 50128 und EN 50129 für Bahnanwendungen zu befolgen. Die Richtlinie 451, die im folgenden Beitrag im Detail vorgestellt wird, beschreibt und untersetzt diese Vorgaben für das betriebliche und technische Risikomanagement im System Bahn.

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