Verordnung (EG) 352/2009 der Europäischen Kommission
Risiken nach harmonisiertem EU-Verfahren bewerten
Bis zum Beginn dieses Jahrtausends haben die europäischen Bahnen ihre eigenen Sicherheitsvorschriften und -normen entsprechend ihrer technischen und betrieblichen Konzepte entwickelt. Grundsätzliche und konzeptuelle Unterschiede erschweren daher die Aufnahme grenzüberschreitender Verkehre bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Transportdienstleistungen im Personen- und Güterverkehr. Der Aufbau eines sicheren und integrierten Eisenbahnnetzes ohne nationale Grenzen wird von der Europäischen Kommission mit großer Dynamik betrieben.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
IH-Container als Mittel zur Standardisierung der Instandhaltung
Die Implementierung getakteter Sperrzeiten soll kurzfristige Einschränkungen reduzieren und somit die Systemstabilität während Baumaßnahmen erhöhen.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.