Im zweiten Teil des Beitrags liegt der Schwerpunkt auf den Handlungsmöglichkeiten des Eisenbahnbetriebsleiters.
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Unfalluntersuchung durch Private – ein Sonderweg für die Eisenbahnen (Teil 1)
Die Aufgaben der Untersuchung von Unfällen und gefährlichen Ereignissen durch Betriebsleiter sind eine im Eisenbahnrecht verankerte Besonderheit.