Die DB Netz AG betreibt Zugleitstrecken nach Ril 436, auf denen einfache betriebliche Verhältnisse (schwaches Belastungsprofil) vorliegen und ein Zugleitbetrieb gemäß Ril 413.0752 zulässig ist. Strecken, die heute mit klassischer Stellwerkstechnik betrieben werden und ein schwaches Belastungsprofil aufweisen, können zukünftig in Zugleitstrecken umgewandelt werden. Hierbei wird seitens des Betriebs stets die Frage gestellt, wie flexibel die Betriebsabwicklung dann noch durchgeführt werden kann. Der folgende Beitrag zeigt eine Variante, wie durch den Einsatz moderner Technik vor Ort ein rationalisierter und dennoch flexibler Betrieb auf Zugleitstrecken erreicht wird.
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Gefahrenraumfreimeldung an Bahnübergängen
Gemäß EBO § 11 Absatz (16) müssen Bahnübergänge mit Schranken – ausgenommen Anrufschranken (Absatz 17) und Schranken an Fuß- und Radwegen – von der Bedienungsstelle aus mittelbar oder unmittelbar eingesehen werden können. Dies ist nicht erforderlich, wenn das Schließen der Schranken durch Lichtzeichen auf den Straßenverkehr abgestimmt und das Freisein des Bahnüberganges durch technische Einrichtungen festgestellt wird.