Deutsche Eisenbahnstrecken auf Schweizer Gebiet – eine historisch nicht alltägliche Konstellation. Dieses rechtliche Gebilde beruht ursprünglich auf einem Staatsvertrag Deutschlands mit der Schweiz aus dem Jahre 1852 ff., der den Betrieb der so genannten Rheintalbahn nach den Regularien der seinerzeit badischen Bau- und Betriebsgrundsätze vorsah und in der Rechtsfolge aktuell nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung geführt wird. Obwohl dies so ist, liegen diese Strecken im Schweizer Hoheitsgebiet. Wie es geschichtlich dazu kam und wie dieses partnerschaftliche Verhältnis beider Länder funktioniert, behandelt dieser Beitrag.
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