Nach einer Zugentgleisung

Behandlung schwer beschädigter Güterwagen gemäß AVV

Der Allgemeine Vertrag über die Verwendung von Güterwagen unterscheidet zwischen der Behandlung der Fahrzeuge nach Unfällen und der Haftung für entstandene Schäden.

Foto: DB AG/Dominic Dupont
Foto: DB AG/Dominic Dupont

Nach einer Zugentgleisung mit hohem Sachschaden, wie z.B. nach der Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel im August 2023, stellen sich mehrere Fragen: Wie konnte es zu der Entgleisung kommen? Ist ein beteiligtes Unternehmen für den Unfall verantwortlich und haftet es möglicherweise für die entstandenen Schäden? Was kann getan werden, um vergleichbare Unfälle in Zukunft zu vermeiden? Die Betriebsverantwortlichen der Eisenbahn stehen außerdem vor der Frage, wie nach der Unfallaufnahme vor Ort – regelmäßig durch eine behördliche Unfalluntersuchungsstelle – die Unfallstelle möglichst rasch von entgleisten Fahrzeugen geräumt, beschädigte Bahnanlagen instandgesetzt und der Bahnbetrieb wieder aufgenommen werden können.

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