Welche Rolle ein nicht zum EVU gehörender Wagen spielt, ist insbesondere dann wichtig, wenn er unterwegs beschädigt wird. Maßgeblich sind die Vereinbarungen der Beteiligten.
Alle Beiträge von Prof. Dr. Rainer Freise
Gefährdungshaftung von Güterwagen-Haltern bei verdeckten Mängeln
Wenn von Wagenvermietern bereitgestellte Fahrzeuge entgleisen, dann stellt sich die Frage, wer für die Folgeschäden aufkommen soll.
Behandlung schwer beschädigter Güterwagen gemäß AVV
Der Allgemeine Vertrag über die Verwendung von Güterwagen unterscheidet zwischen der Behandlung der Fahrzeuge nach Unfällen und der Haftung für entstandene Schäden.
Internationales Recht zur Infrastrukturnutzung: Erweckung aus dem Schattendasein?
Wenn ein deutsches EVU in Österreich Züge fahren lässt, dann sollte es die Haftungsbestimmungen kennen, die sich aus einem Anhang des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr ergeben.
Die Zusammenarbeit der Eisenbahnen und das Wettbewerbsrecht
Mit der Liberalisierung des europäischen Eisenbahnsektors endete das Monopol der Staatsbahnen. Dadurch ergaben sich Änderungen in der Zusammenarbeit beim grenzüberschreitenden Bahnverkehr.
Handelbares Frachtdokument für den Schienengütertransport auf der Neuen Seidenstraße
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung des Güterverkehrs zwischen China und Europa wird auf Ebene der Vereinten Nationen an einer Vereinheitlichung der Rechtsordnungen für Eisenbahnfracht gearbeitet.