Das System RE:PORT

Deutsche Bahn schafft konzernweite Transparenz im Arbeitsschutz

Mit einer neuen EU-Richtlinie sind Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG verpflichtet, jährlich detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.

Foto: DB AG/Volker EmerslebenFoto: DB AG/Volker Emersleben

Mit der neuen EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ sind Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG verpflichtet, jährlich detaillierte Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Die enthaltenen Offenlegungs- und Berichtspflichten umfassen neben der Unternehmensführung und den umweltrelevanten Faktoren insbesondere soziale Aspekte. Damit sollen Unternehmen Verantwortung für sichere und faire Arbeitsbedingungen übernehmen. Obwohl die EU-Richtlinie noch nicht in nationales Recht überführt wurde, müssen die DB-Fachbereiche mit dem System RE:PORT in den nächsten Monaten die Grundlagen schaffen, um rechtzeitig die gesetzlich geforderten Informationen aus dem gesamten DB-Konzern in einem Bericht bereitzustellen.

SystemBahnPlus

Entdecken Sie unsere Abomodelle: Fachwissen für die Schiene und den ÖPNV – flexibel, digital und auf Ihre Wünsche abgestimmt.
Paywall Image

Lädt E-Paper...