Fernverkehr
Die Europäische Sicherheitsrichtlinie
Die „Sicherheitsrichtlinie“ 2004/49/EG der Europäischen Union soll zur Harmonisierung des heute bestehenden heterogenen Eisenbahnsystems beitragen, in dem Standards für Art und Umsetzung einer einheitlichen und vergleichbaren Sicherheitskultur geschaffen werden.
Der Sicherheitsbericht von Eisenbahnunternehmen
Die Entwicklung des deutschen und auch des europäischen Eisenbahnsystems basiert auf dem Grundsatz, die hohe Sicherheitsleistung des Verkehrsmittels Bahn beizubehalten und, soweit vertretbar, weiter zu verbessern. Der vorliegende Artikel erläutert die im Europarecht festgelegten Grundlagen zu den Sicherheitsberichten der Eisenbahnunternehmen.
Mehr Wettbewerb auf der Schiene? Aber sicher!
Ein europaweit liberalisierter Markt für Eisenbahnverkehrsleistungen wird zu einer Stärkung des Verkehrsträgers Schiene führen. Aus diesem Grund haben das europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahr 2004 die EG-Richtlinie 2004/49/EG („Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit“) in Kraft gesetzt.
Zentrale Weisungen der DB Fernverkehr AG als Teil des betrieblichen Regelwerks
Der vorliegende Artikel begründet die Notwendigkeit von Weisungen, gibt einen Einblick in die verschiedenen Weisungsarten der DB Fernverkehr AG und zeigt die juristischen Grundlagen auf. Im Folgenden wird der Prozess zur Erstellung und Herausgabe von Weisungen für Mitarbeiter im Bahnbetrieb beschrieben.