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Die Leitstelle Bahnhöfe der DB Station&Service AG

Der Artikel 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verpflichtet die Bahnhofsbetreiber, bei einer Verspätung der Abfahrt oder Ankunft von Zügen die Fahrgäste über die Situation und die geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit zu unterrichten. Um die Qualität bei dieser wichtigen Aufgabe der DB Station&Service AG zu erhöhen, wurde im Jahr 2015 die Leitstelle Bahnhöfe als zentrale Einrichtung gegründet.

Der Artikel 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und Rates über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr verpflichtet die Bahnhofsbetreiber, bei einer Verspätung der Abfahrt oder Ankunft von Zügen die Fahrgäste über die Situation und die geschätzte Abfahrts- und Ankunftszeit zu unterrichten. Um die Qualität bei dieser wichtigen Aufgabe der DB Station&Service AG zu erhöhen, wurde im Jahr 2015 die Leitstelle Bahnhöfe als zentrale Einrichtung gegründet.

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Deine Bahn 10/2016

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Deine Bahn 10/2016

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