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Ein Streifzug

Die Örtlichen Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“

Die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 Züge fahren und Rangieren ist ein verbindliches Regelwerk für diejenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG in einem vertragsrechtlichen Verhältnis zur Nutzung von Trassen oder anderen Eisenbahninfrastrukturanlagen stehen. Dabei kann die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 nicht jeden betrieblichen Sachverhalt, der insbesondere auf örtliche Besonderheiten zurückzuführen ist, regeln. Deshalb werden dem Anwender der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 zusätzliche Regeln, die wegen örtlicher Besonderheiten erstellt wurden, in einer betrieblichen Unterlage Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 bekannt gegeben.

Die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 Züge fahren und Rangieren ist ein verbindliches Regelwerk für diejenigen Eisenbahnverkehrsunternehmen, welche mit dem Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG in einem vertragsrechtlichen Verhältnis zur Nutzung von Trassen oder anderen Eisenbahninfrastrukturanlagen stehen. Dabei kann die Konzernrichtlinie 408.01 – 09 nicht jeden betrieblichen Sachverhalt, der insbesondere auf örtliche Besonderheiten zurückzuführen ist, regeln. Deshalb werden dem Anwender der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 zusätzliche Regeln, die wegen örtlicher Besonderheiten erstellt wurden, in einer betrieblichen Unterlage Örtliche Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 bekannt gegeben.

Deine Bahn 09/2004

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Deine Bahn 09/2004

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