Individualarbeitsrecht
Nachdem wir uns im ersten Teil mit den allgemeinen Grundlagen des Arbeitsrechtes befasst haben, wollen wir uns nun dem Individualarbeitsrecht – und hier den Beendigungsgründen eines Arbeitsverhältnisses zuwenden.
Beendigungsgründe sind:
> Aufhebungsvertrag §§ 241, 305 BGB,
> Anfechtung,
> Einseitige Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis,
> Tod des Arbeitsnehmers,
> Außerordentliche und ordentliche Kündigung,
> Auflösung durch Gerichtsurteil,
> Befristungsablauf § 620 BGB,
> Eintritt eines auflösenden Bedingung gemäß
>§ 158 Abs. 2 BGB.
Besondere praktische Bedeutung in der Arbeitswelt hat die Kündigung auf die im Folgenden eingegangen werden soll.
Cannabis und Verkehrssicherheit – einige (kritische) Anmerkungen
Die Teil-Legalisierung von Cannabis wirft aus Sicht von Arbeitgebern zahlreiche Fragen auf, z. B. zum Umgang mit Cannabiskonsum bei den Beschäftigten und möglichen Auswirkungen auf sicherheitsrelevante Tätigkeiten.
Selbstverständnis der Arbeitnehmervertretung in der Transformation
Verwunderung und zuweilen Unverständnis, auch heftige Kritik begegnen den Betriebsräten der DB Systel, wenn sie erklären sollen, dass sie den eingeschlagenen Weg der kulturellen Veränderung und der Transformation der Arbeitsbeziehungen in eine „Neue Arbeitswelt“ unterstützen. Der traditionelle Reflex von Betriebsräten anderer Unternehmen, dass sich ein Betriebsrat nicht ohne Weiteres mit der Geschäftsführung auf demselben Weg zu einem […]
Mitarbeiter begleiten und Handlungssicherheit stärken
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