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Individualarbeitsrecht

Nachdem wir uns im ersten Teil mit den allgemeinen Grundlagen des Arbeitsrechtes befasst haben, wollen wir uns nun dem Individualarbeitsrecht – und hier den Beendigungsgründen eines Arbeitsverhältnisses zuwenden.

Beendigungsgründe sind:
> Aufhebungsvertrag §§ 241, 305 BGB,
> Anfechtung,
> Einseitige Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis,
> Tod des Arbeitsnehmers,
> Außerordentliche und ordentliche Kündigung,
> Auflösung durch Gerichtsurteil,
> Befristungsablauf § 620 BGB,
> Eintritt eines auflösenden Bedingung gemäß
>§ 158 Abs. 2 BGB.

Besondere praktische Bedeutung in der Arbeitswelt hat die Kündigung auf die im Folgenden eingegangen werden soll.

Nachdem wir uns im ersten Teil mit den allgemeinen Grundlagen des Arbeitsrechtes befasst haben, wollen wir uns nun dem Individualarbeitsrecht – und hier den Beendigungsgründen eines Arbeitsverhältnisses zuwenden.

Beendigungsgründe sind:
> Aufhebungsvertrag §§ 241, 305 BGB,
> Anfechtung,
> Einseitige Lossagung vom faktischen Arbeitsverhältnis,
> Tod des Arbeitsnehmers,
> Außerordentliche und ordentliche Kündigung,
> Auflösung durch Gerichtsurteil,
> Befristungsablauf § 620 BGB,
> Eintritt eines auflösenden Bedingung gemäß
>§ 158 Abs. 2 BGB.

Besondere praktische Bedeutung in der Arbeitswelt hat die Kündigung auf die im Folgenden eingegangen werden soll.

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Deine Bahn 08/2008

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Deine Bahn 08/2008

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