EU-Sicherheitsrichtlinie
Mit Sicherheitsmanagementsystemen Risiken steuern
Mit der EU-Sicherheitsrichtlinie existiert für den europäischen Schienenverkehr ein Instrument, das das Verständnis von Sicherheit harmonisiert sowie die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Zulassungen nach einheitlichen Regelungen und durch vergleichbare Institutionen ermöglicht. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Verkehr im Binnenmarkt komplementär zur technischen Harmonisierung erleichtern. An die Eisenbahnunternehmen richtet die Sicherheitsrichtlinie unter anderem die Forderung, ein prozessbasiertes Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einzurichten, das der Steuerung der technischen und betrieblichen Risiken dienen soll. Mithilfe des SMS soll bei allen Eisenbahnunternehmen europaweit ein Mindestniveau an Sicherheit und vor allem ein gemeinsames Verständnis von notwendigen Systeminhalten hergestellt werden. Der folgende Beitrag beschreibt die Entstehungsgeschichte und generelle Intention der EU-Sicherheitsrichtlinie zum SMS.
Barrierefreie Gestaltung des Bahnsystems
Veränderte Mobilitätsbedürfnisse rücken den Zugang zu Fahrzeugen, Infrastruktur und Informationssystemen in den Fokus europäischer Normen.
IH-Container als Mittel zur Standardisierung der Instandhaltung
Die Implementierung getakteter Sperrzeiten soll kurzfristige Einschränkungen reduzieren und somit die Systemstabilität während Baumaßnahmen erhöhen.
Der Cyber Resilience Act – Meilenstein der Cybersicherheit
Die EU-Verordnung legt ein Mindestniveau für die Sicherheit aller vernetzten und digitalen Produkte auf dem europäischen Markt fest.