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Sperren von Bahnhofsgleisen

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn laut Betriebs- und Bauanweisung (Betra) ein Bahnhofsgleis gesperrt ist, hat der Fahrdienstleiter laut Modul 408.0472 Abschnitt 2 der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 zu verfahren. Was ist aber, wenn nach dem Abriegeln der Zugangsweichen, z.B. ein Zweiwegebagger in das Gleis fahren soll? Eigentlich dürfte ich dieser Fahrt als Fahrdienstleiter nicht zustimmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, wenn laut Betriebs- und Bauanweisung (Betra) ein Bahnhofsgleis gesperrt ist, hat der Fahrdienstleiter laut Modul 408.0472 Abschnitt 2 der Konzernrichtlinie 408.01 – 09 zu verfahren. Was ist aber, wenn nach dem Abriegeln der Zugangsweichen, z.B. ein Zweiwegebagger in das Gleis fahren soll? Eigentlich dürfte ich dieser Fahrt als Fahrdienstleiter nicht zustimmen.

Deine Bahn 06/2004

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Deine Bahn 06/2004

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