Deine Bahn 02/2005
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Inhalt
Editorial
Systemverbund Bahn
Personenverkehr
Infrastruktur
Ausbildung Prüfung und Beruf
Blick in die Ausgabe
Editorial 02/2005
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Beginn der Bahnreform liegt nunmehr bereits über elf Jahre zurück. Für viele Mitarbeiter länger, als sie im Konzern Deutsche Bahn AG beschäftigt sind. Ein Stück Geschichte halt, wie so vieles. Ein wichtiger Moment sicherlich; ein erster notwendiger Schritt zu einem „richtigen“ Unternehmen; eine Befreiung von den „Fesseln des öffentlichen Dienstrechts“. Diese und ähnliche Argumente hört man immer wieder und für den Konzern Deutsche Bahn AG stimmen sie wohl auch. Aber: Dies beschreibt ja nur einen Teil der Bahnreform, nämlich den unternehmerischen.
Zur Erinnerung: Am 31.12.1993 wurden die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn für eine so genannte „juristische Sekunde“ zu einem nicht rechtsfähigen Sondervermögen des Bundes zusammengeführt und vom Bund unter dem Namen »Bundeseisenbahnvermögen « verwaltet (§ 1 des Gesetzes zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen vom 27.12.1993, BGBl I S. 2378).
Aus dem Bundeseisenbahnvermögen wurde dann zum 1.1.1994 der unternehmerische Teil, der zum Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen und zum Betreiben der Eisenbahninfrastruktur notwendig war, auf die dadurch gegründete Deutsche Bahn Aktiengesellschaft ausgegliedert (§ 1 des Deutsche Bahn Gründungsgesetz – DBGrG – vom 27.12.1993, BGBl I S. 2386). Ebenfalls ausgegliedert wurden die hoheitlichen Aufgaben. Als Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Eisenbahnen des Bundes wurde das Eisenbahn-Bundesamt gegründet.
Daraus stellen sich unter anderem die Fragen: Was verbleibt eigentlich als Aufgabe beim Bundeseisenbahnvermögen? Muss ein Mitarbeiter des Konzerns Deutsche Bahn AG diese noch kennen?
Der Sachbereichsleiter Personal/Organisation beim Bundeseisenbahnvermögen, Dienststelle Frankfurt am Main, Wolfgang Kunz, beschreibt in unserem Leitartikel die Aufgaben und die Organisation des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) und erläutert dessen Rechtsstellung. So können Sie sich über die vorstehenden und andere Fragen am Besten selbst ein Urteil bilden.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen unserer neuesten Ausgabe.
Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam Deine Bahn
Das Bundeseisenbahnvermögen – ein Sondervermögen des Bundes
Mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S.2378) wurden die nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ (DB) und „Deutsche Reichsbahn“ (DR) unter dem Namen „Bundeseisenbahnvermögen“ (BEV) zu einem ebenfalls nicht rechtsfähigen Sondervermögen zusammengefasst (Art. 1 ENeuOG: „Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen – BEZNG“ 1). Das BEZNG als Rechtsgrundlage bestimmt die Existenz und die Sonderform des BEV.
Der Gesetzgeber gliederte das BEV in einen unternehmerischen Teil und einen Verwaltungsbereich (§ 3 Abs.1 BEZNG). Nach Ausgliederung des unternehmerischen Teils in die am 5. Januar 1994 gegründete „Deutsche Bahn AG“ (DB AG) hat das BEV nach § 3 Abs.2 BEZNG im Wesentlichen noch folgende Aufgaben: • Übertragung bestimmter bahnnotwendiger Liegenschaften an die DB AG, • Verwaltung des Personals, das der DB AG zugewiesen worden ist 2), • Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaften.
SAP bei der DB AG
Wie viele andere namhafte Großunternehmen zählt auch die Deutsche Bahn AG (DB AG) zu den Kunden der renommierten Walldorfer Softwareschmiede SAP. In verschiedenen Bereichen wendet die DB AG die Module der SAP an. Derzeit sind die Aktivitäten auf eine Umstellung auf SAP R/3 Module ausgerichtet. In den nächsten Ausgaben von „Deine Bahn“ werden verschiedene Umstellungsprojekte vorgestellt. Zum Auftakt dieser Reihe werden wir das Softwareunternehmen SAP vorstellen.
Qualifizierung älterer Mitarbeiter
Aus dem neuen langfristig angelegten Beschäftigungssicherungstarifvertrag leitet sich eine Herausforderung für die Qualifizierung sowie Lernbereitschaft und -fähigkeit gerade der älteren Mitarbeiter ab, die aber gleichwohl alle Mitarbeitergruppen betrifft. In diesem Beitrag wird erläutert, wie sich das Lernverhalten im Laufe des Berufslebens verändert. Im zweiten Teil werden Handlungsfelder beschrieben und erste Lösungsansätze aufgezeigt, die in anderen Unternehmen erfolgreich eingesetzt werden. Für die Mitarbeiter gibt es aber keine Alternative: Lebenslanges lernen wird Pflicht.
Tagestourismus mit der Deutschen Bahn
Die Zeit fliegt. Ein Termin jagt den nächsten. Keine Zeit zum Durchatmen. Getrieben von Kunden, Chefs und oft von sich selbst. Keine Zeit mal einen Schritt zurück zu treten, kaum Gelegenheit, sich zu sortieren, zu reflektieren – ist es nicht so?
Schön ist es aus dieser Tretmühle auszubrechen – einmal abzuschalten, einfach mal etwas anderes erleben. Urlaub, Erholung und Entspannung – selbstgeplant und durchgeführt oder durch Reiseveranstalter und Eventanbieter organisiert. Und das so oft wie möglich.
Es wird immer mehr „In“, öfters auszubrechen – den langen Jahresurlaub in mehrere Kurzurlaube oder „Ich-gönn-mir-was-Tage“ aufzuteilen. Hieraus hat sich in den letzten Jahren ein Markt entwickelt, der permanent wächst und auf dem auch die DB mit einem Mehrtagesfahrten-Programm von Ameropa und dem Eintagesfahrten-Programm „Der Schöne Tag“ sehr gut platziert ist. Im folgenden Artikel wird das Tagesfahrtenprogramm „Der Schöne Tag 2005“ vorgestellt und die vorhandenen Werbematerialien und Buchungsmöglichkeiten beschrieben.
„Wie kriege ich bloß die Hilfslok an den Zug?“
Zum Artikel in „Deine Bahn“ 8/ 2004, insbesondere zur Anordnung des Bahnsteigs in Markt Langen, ging ein Leserbrief von Herrn Klaus-Dieter Pietsch, Betriebsbezirksleiter aus Pasewalk mit folgenden Fragen ein.
Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 2)
Soll ein Fahrzeug im Bahnhof eingesetzt werden, muss nach Kleinwagen und anderen Fahrzeugen unterschieden werden.
Nach den Regeln im Modul 408.0231 Abschnitt 3 Absatz 6 darf die Fahrt eines Kleinwagens im Bahnhof auf Gleisen mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage nur zugelassen werden, wenn Merkhinweis „KL“ und Sperre nach den Modulen 408.0402 bzw. 408.0403 angebracht bzw. eingegeben sind.
Managementhandbuch des DB Konzerns
Die Lotus Notes Datenbank „Managementhandbuch DB Konzern“, die bis zum Jahr 2003 nur aufbauorganisatorische Dokumente (Organigramme, Funktionsbeschreibungen) beinhaltete, wurde durch die Aufnahme von ablauforganisatorischen Prozessdarstellungen in ihrem Nutzungsspektrum erweitert. Die Datenbank, die auch im bahn-net verfügbar ist, wird im nachfolgenden Beitrag vorgestellt.
Rückfallebenen im Bahnbetrieb
In diesem Beitrag wird die Beherrschung von Stellwerken bei Ausfällen der Bedienung anhand eines speziellen Beispiels, dem Prüfen und Sichern von Weichen am Relaisstellteil, dargestellt. Es wird im Einzelnen auf vorhandene und geplante Anweisungen und Verfahren eingegangen
• von den Anfängen komplexer Regelungen bei Ausfällen der Bedienoberfläche aus den 70er Jahren,
• über Prüfung der Weichenlage am Relaisstellteil und dem Sichern von Weichen durch Abschalten der Weichenstellspannung in Stellwerken der Bauart Siemens,
• die gleichnamige Anweisung Prüfung der Weichenlage und deren Sicherung am Relaisstellteil auch bei Stellwerken der Bauart Alcatel,
• bis zur vorgesehene Harmonisierung dieser Anwendungen.
Die Auswirkungen und Zusammenhänge hinsichtlich technischer Entwicklungen auf die Betriebsführung im Störungsfall werden aufgezeigt. Im Beitrag wird auch das erforderliche Zusammenwirken für ein optimales Störungsmanagement zwischen den betrieblichen und technischen Bereichen dargelegt.