Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 2)
Soll ein Fahrzeug im Bahnhof eingesetzt werden, muss nach Kleinwagen und anderen Fahrzeugen unterschieden werden.
Nach den Regeln im Modul 408.0231 Abschnitt 3 Absatz 6 darf die Fahrt eines Kleinwagens im Bahnhof auf Gleisen mit selbsttätiger Gleisfreimeldeanlage nur zugelassen werden, wenn Merkhinweis „KL“ und Sperre nach den Modulen 408.0402 bzw. 408.0403 angebracht bzw. eingegeben sind.
Vollautomatisierte Schienenbahn im GoA4-Betrieb: Utopie oder schon Wirklichkeit?
Grundlagen „ETCS im Bahnbetrieb“ (Teil 5)
Der abschließende Beitrag der Artikelreihe behandelt mögliche Unregelmäßigkeiten während der Fahrt.
Begriffe zum Thema Personal
Die Folge des Bahn-Glossars erläutert die Begriffe Zugverkehrssteuerer, Triebfahrzeugführer, Quereinsteiger und Eisenbahnbetriebsleiter.