Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 3)
Betriebliche Unregelmäßigkeit „Offene Türen“. Die zu dieser betrieblichen Unregelmäßigkeit maßgebenden und neu formulierten Regeln sind im Modul 408.0552 enthalten und unterscheiden zwischen
– Reisezügen mit nach außen aufschlagenden Türen,
– Reisezügen mit offenen Außentüren bei Personenwagen und
– Güterzügen mit nach außen aufschlagenden Türen.
In Güterzügen eingestellte Güterwagen mit nach außen aufschlagenden Türen kommen eher selten vor. Trotzdem werden hierfür durch Regeln entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben.
Vollautomatisierte Schienenbahn im GoA4-Betrieb: Utopie oder schon Wirklichkeit?
Grundlagen „ETCS im Bahnbetrieb“ (Teil 5)
Der abschließende Beitrag der Artikelreihe behandelt mögliche Unregelmäßigkeiten während der Fahrt.
Begriffe zum Thema Personal
Die Folge des Bahn-Glossars erläutert die Begriffe Zugverkehrssteuerer, Triebfahrzeugführer, Quereinsteiger und Eisenbahnbetriebsleiter.