Artikel

Vorgestellt und erläutert: Die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 (Teil 3)

Betriebliche Unregelmäßigkeit „Offene Türen“. Die zu dieser betrieblichen Unregelmäßigkeit maßgebenden und neu formulierten Regeln sind im Modul 408.0552 enthalten und unterscheiden zwischen
– Reisezügen mit nach außen aufschlagenden Türen,
– Reisezügen mit offenen Außentüren bei Personenwagen und
– Güterzügen mit nach außen aufschlagenden Türen.
In Güterzügen eingestellte Güterwagen mit nach außen aufschlagenden Türen kommen eher selten vor. Trotzdem werden hierfür durch Regeln entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben.

Betriebliche Unregelmäßigkeit „Offene Türen“. Die zu dieser betrieblichen Unregelmäßigkeit maßgebenden und neu formulierten Regeln sind im Modul 408.0552 enthalten und unterscheiden zwischen
– Reisezügen mit nach außen aufschlagenden Türen,
– Reisezügen mit offenen Außentüren bei Personenwagen und
– Güterzügen mit nach außen aufschlagenden Türen.
In Güterzügen eingestellte Güterwagen mit nach außen aufschlagenden Türen kommen eher selten vor. Trotzdem werden hierfür durch Regeln entsprechende Maßnahmen vorgeschrieben.

Schlagworte
Deine Bahn 04/2005

Dieser Artikel stammt aus

Deine Bahn 04/2005

Lädt E-Paper...