Aus dem gesetzlichen Ziel der Gleichstellung mobilitätseingeschränkter Personen leitet sich eine Reihe von Vorgaben zur Gestaltung der Verkehrsangebote durch die Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen ab.
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Reisendensicherung
Sicher drüber: Neustart der Kampagne nach 15 Jahren
Die Präventionskampagne „Sicher drüber“ informiert seit 2002 über das richtige Verhalten an Bahnübergängen. Obwohl die Unfallzahlen sinken, bleibt die Aufklärung der Verkehrsteilnehmer eine wichtige Aufgabe, denn Unwissen oder riskantes Verhalten sind die häufigsten Unfallursachen. Nach fünfzehn Jahren haben die DB und ihre Partner die Kampagne neu aufgelegt.
Das Selbstrettungskonzept
Zuverlässige Technik, handlungssichere Mitarbeiter sowie bewährte Prozesse und Verfahren machen das System Bahn zu einem der sichersten Verkehrsträger. Oberstes Ziel der Eisenbahnunternehmen muss es daher sein, diesen systemischen Vorteil aufrecht zu erhalten und nach Möglichkeit weiter auszubauen – gefährliche Ereignisse im Bahnbetrieb also mit allen Mitteln zu verhindern. Dennoch ist es notwendig, neben diesen generell-präventiven Maßnahmen auch Verfahren zu konzipieren und umzusetzen, die bei einem Unfall oder einer Störung die Auswirkungen für die Fahrgäste und Mitarbeiter minimieren. In einer solchen Situation ist oberste Priorität, alle Betroffenen unverzüglich und geordnet aus der Gefahrensituation in Sicherheit zu bringen. Dies ist das vorrangige Ziel von Selbstrettungskonzepten, die in verschiedenen Bereichen – darunter auch im System Bahn – zum Standard geworden sind und kontinuierlich weiterentwickelt werden. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Grundlagen von Selbstrettungskonzepten, erläutert speziell das Selbstrettungskonzept der DB Fernverkehr AG und stellt das Selbstrettungskonzept innerhalb des Sicherheitskonzeptes dar.
Reisendensicherung auf höhengleichen Übergängen betrieblich planen
Die vergangene Ausgabe von „Deine Bahn“ enthält einen Überblick über die neue Richtlinie 413.0502, die zum 1. Juli 2004 von der DB Netz AG in Kraft gesetzt wurde. Sie ermöglicht die standardisierte Auswahl der Sicherungsmaßnahme für höhengleiche Übergänge durch den betrieblichen Infrastrukturplaner. In der planerischen Praxis haben die unternehmerischen Zielsetzungen der Geschäftsfelder hohe Priorität; deshalb muss ermöglicht werden, durch eine Veränderung der Einflussgrößen eine andere, einfachere Sicherungsmaßnahme für den höhengleichen Übergang für Reisende, kurz Reisendenübergang (RÜ), zuzulassen.
Reisendensicherung auf höhengleichen Übergängen betrieblich planen
Zum 01.07.2004 hat die DB Netz AG die Richtlinie 413.0502 „Reisendensicherung auf höhengleichen Übergängen betrieblich planen“ herausgegeben. Sie ersetzt die bisher gültigen Regelungen aus der DS 818 sowie die Regelung „Reisendensicherung bei einfachen Verhältnissen“, die in „Deine Bahn“ 4/2004 dargestellt wurde. Auf der Grundlage einer Risikoanalyse der Universität Karlsruhe (TH) ermöglicht die Richtlinie 413.0502 die standardisierte Auswahl der Sicherungsmaßnahme für höhengleiche Übergänge durch die betrieblichen Infrastrukturplaner. Höhengleiche Übergänge sind Bahnanlagen für das ebenerdige Überqueren von Gleisen durch Reisende, sie bilden den Zugang zu einem Bahnsteig oder verbinden zwei Bahnsteige miteinander. Die wesentlichen Inhalte und Neuerungen der Richtlinie 413.0502 vermittelt dieser Beitrag.