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Blick in die Ausgabe

Editorial

Editorial 03/2006

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

die Deutsche Bahn AG hat eine im europäischen Vergleich führende Liberalisierung der deutschen Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Die Nutzung der Trassen durch mittlerweile über 300 konzernfremde Kunden ist ein deutlicher Beleg für funktionierenden Wettbewerb. In anderen Staaten der europäischen Gemeinschaft liegt die Liberalisierungsentwicklung teilweise deutlich dahinter zurück.

Liberalisierung bedeutet aber nicht einfach nur einen erleichterten Zugang von Eisenbahnverkehrsunternehmen zu den Eisenbahninfrastrukturen in Europa. Es muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass das erreichte Sicherheitsniveau der Eisenbahnen dabei nicht abgesenkt – sondern im Gegenteil – weiter gesteigert wird. Dies kann über die Netzzugangsbedingungen durch den Eisenbahninfrastrukturunternehmer allein nicht erreicht werden.

Das europäische Parlament und der europäische Rat haben deshalb im April 2004 eine Richtlinie zur Weiterentwicklung der Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft erlassen, die bis spätestens 29. April 2006 in nationales Recht umzusetzen ist. Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Eisenbahnsicherheit bei gleichzeitiger Sicherstellung eines diskriminierungsfreien Marktzugangs für Dienstleistungen auf dem Schienenweg.

Der Schwerpunkt der Richtlinie liegt in der Entwicklung gemeinsamer Sicherheitsziele und Sicherheitsmethoden sowie in einer Harmonisierung der nationalen Vorschriften. Wesentlicher Baustein ist dabei die Schaffung eines Sicherheitsmanagementsystems.

Was es damit auf sich hat und welche daraus abzuleitenden neuen bzw. zusätzlichen Anforderungen auf die Deutsche Bahn AG und die Aufsichtsbehörden zukommen, erläutert der Konzernbeauftragte Sicherheit System Bahn, Fritz Schröder, in unserem Leitartikel.

In einem weiteren Beitrag berichten wir über ein Projekt zur Überführung des bestehenden Sicherheitsmanagements bei der Deutsche Bahn AG in ein Sicherheitsmanagementsystem im Sinne der europäischen Richtlinie.

Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen unserer neuesten Ausgabe.

Mit besten Grüßen
Ihr Redaktionsteam Deine Bahn

Artikel

Sicherheitsmanagementsystem

Am 29. April 2004 haben das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie 2004/49/EG über die Eisenbahnsicherheit in der Gemeinschaft erlassen. Artikel 33 dieser Richtlinie legt fest, dass die Mitgliedsstaaten die Rechts- und Verwaltungsvorschriften so in Kraft setzen, dass sie dieser Richtlinie spätestens ab dem 29.04.2006 nachkommen.

Artikel

Das Projekt Sicherheitsmanagementsystem der DB AG

Wie bereits im Leitartikel erwähnt, lautete die Hauptfrage bei der Untersuchung der Auswirkungen der EUSicherheitsrichtlinie auf die Infrastruktur- und die Eisenbahnverkehrsunternehmen der DB AG in erster Linie: „Welche neuen Anforderungen werden auf die DB AG zukommen?“ Die dazu durchgeführte Bestandsaufnahme ergab als wesentliche Aufgabe, das bestehende Sicherheitsmanagement in ein Sicherheitsmanagementsystem zu überführen.

Hierzu muss das existierende Sicherheitsmanagement um einige Elemente des Managementsystem-Ansatzes erweitert und ergänzt werden. Die folgende Gegenüberstellung soll einige Bestandteile dieses Systemansatzes verdeutlichen.

Artikel

Bildung in einer globalisierten Welt

In einer zunehmend international agierenden Bahn hat die berufliche Bildung eine zentrale Funktion: nämlich zum richtigen Zeitpunkt, am richtigen Ort – also weltweit, immer den Mitarbeiter mit der richtigen Qualifikation bereit zu haben. Bereitet die Erstausbildung Mitarbeiter darauf vor, dass Bildung/Qualifikation zum internationalen Wettbewerbsfaktor wird – Ein Blick über „Grenzen“.

Artikel

Regulierungsbehörde im deregulierten Schienenverkehrsmarkt

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 18. März 2005 einen Kompromissvorschlag zum Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften erarbeitet. Darin ist vorgesehen, dass die gesamte Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Infrastruktur aller Eisenbahnen in der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gebündelt wird. Aus der RegTP wurde im Juli 2005 per Gesetz die „Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“, kurz „Bundesnetzagentur“. Die Regulierungsaufgaben des bisherigen Referats 15 (Netzzugang) beim Eisenbahnbundesamt (EBA) gingen damit inklusive ihrer rund 20 Mitarbeiter zum 1. Januar 2006 auf die Bundesnetzagentur über.

Artikel

Mit Auto und Zug durch Europa

Neue Ziele, neue Züge, neue Verbindungen und eine neue Preissystematik machen die DB Autozug- und DB NachtZug-Angebote jetzt noch attraktiver für Kunden und Verkäufer. Spar- und Last-Minute-Preise, Komfort- und Leistungsverbesserungen, Angebote für neue Zielgruppen und neue Destinationen lassen für die neue Saison eine Nachfragesteigerung erwarten. Im nachfolgenden Artikel werden die Neuerungen beschrieben, Hinweise für die professionelle Beratung von Kunden gegeben und mit Insider-Tipps der Verkauf der Angebote erleichtert.

Artikel

Vereinfachte Bremsprobe: Neue Regeln

In der Vergangenheit ereigneten sich mehrmals Unfälle mit Güterzügen, die darauf zurückzuführen waren, dass der Wagenzug nur zu einem geringen Teil mit der Hauptluftleitung des Triebfahrzeuges verbunden war. Da die betroffenen Züge nur eine unzureichende Bremswirkung entwickelten, kam es zu jeweils schwerwiegenden Folgen.

Die näheren Umstände der Einzelfälle deuten darauf hin, dass die vereinfachte Bremsprobe nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnbetrieb gab das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 13. Mai 2004 eine Sicherheitsempfehlung 401 (Anmerkung: 1. Empfehlung im Kalenderjahr 2004) heraus, deren Inhalt nachfolgend näher erläutert wird.

Artikel

Ausfall der Bedienoberfläche in einer Betriebszentrale

Da keine Technik von einem Ausfall verschont bleibt, werden die Maßnahmen zur Weiterführung des Betriebes beim Verbindungsausfall zwischen Unterzentrale und Betriebszentrale sowie Störungen der Betriebszentrale am Beispiel des Elektronischen Stellwerks (ESTW) Gießen dargestellt. Das Elektronische Stellwerk Gießen wurde in der Zeit vom 3. bis 5. Dezember 2004 in Betrieb genommen. Die Bedienung dieses Elektronischen Stellwerks erfolgt aus der Betriebszentrale Frankfurt am Main.

Artikel

GSM-R

Mit der Einführung von GSM-R entsteht in Deutschland das fünftgrößte GSM-Netz. Im Bahnfunk übernahm die DB Netz AG damit europaweit eine Vorreiterrolle. Dies bedeutet enorme technische und betriebliche Anforderungen.

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