Deine Bahn 08/2010
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Editorial 08/2010
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Europäische Union (EU) und die Auswirkungen ihrer Beschlüsse auf den europäischen Schienenverkehr sind auch in Deutschland seit längerem deutlich zu spüren. So hat sich die Eisenbahnaufsicht in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch durch Vorgaben aus Brüssel stark gewandelt. Gleichwohl ist das Ziel der EU, das europäische Eisenbahnrecht zu liberalisieren und zu harmonisieren, noch nicht erreicht worden.In unserem Leitartikel beschreibt Ralf Schweinsberg, Vizepräsident des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA), die Funktion und das Aufgabenspektrum des EBA als nationale Eisenbahnsicherheitsbehörde in einem europaweit einheitlichen institutionellen Rahmen. Das Fazit des Leitartikels lässt keinen Zweifel daran, dass Europa den Schienenverkehr „fest im Griff“ hat und diesen auch in Zukunft maßgeblich beeinflussen wird: Es zeichne sich bereits jetzt ab, dass sich die Aufgabenstellung des EBA weiteren Herausforderungen aus Europa zu stellen habe, schreibt Schweinsberg.Das Bestreben, Sicherheitsvorschriften und -organisation für das Eisenbahnsystem zu harmonisieren, zeigt zum Beispiel die EU-Sicherheitsrichtlinie, die von den Eisenbahnunternehmen unter anderem die Einrichtung eines prozessbasierten Sicherheitsmanagementsystems (SMS) fordert. In einem weiteren Beitrag der vorliegenden Ausgabe wird deshalb die Entstehungsgeschichte und die generelle Intention der EU-Sicherheitsrichtlinie zum SMS beschrieben.Dass vom ordnungspolitischen Rahmen auf nationaler und internationaler Ebene in hohem Maße abhängt, ob die Schiene als Verkehrsträger zukünftige Marktchancen wird nutzen können, verdeutlicht unser Beitrag zum Wettbewerbsbericht der Deutschen Bahn AG. Die vorliegenden Zahlen zeigen, dass der Konzern für weitere Liberalisierungsschritte auf europäischer Ebene gewappnet ist: Trotz Wirtschaftskrise und verschärften Wettbewerbsbedingungen hat er im Jahr 2009 im Vergleich zu anderen Bahnen gut abgeschnitten.Darüber hinaus haben zwei aktuelle ingenieurwissenschaftliche Themen Eingang in unsere August-Ausgabe gefunden: So werden zum Beispiel in einem Beitrag die Anforderungen beschrieben, die die seit August 2009 gültige Vornorm DIN V VDE V 0831-100 an die Risikobeurteilung potenzieller Sicherheitsmängel im Eisenbahnbetrieb gestellt werden. Und in einem weiteren Beitrag wird darüber informiert, warum Schallemissionen im Bereich von Tunneln, das so genannte Mikrodruckwellen-Phänomen, zu einem Standardaspekt der Tunnelaerodynamik geworden sind.
Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Lesen dieser und andere Themen unserer neuesten Ausgabe.
Mit besten GrüßenIhr Redaktionsteam Deine Bahn
Das Eisenbahn-Bundesamt als Sicherheitsbehörde
In der Eisenbahnaufsicht hat sich in den vergangenen 20 Jahren durch innerstaatliche Veränderungen und Vorgaben der Europäischen Union einiges getan. Dazu gehört die mittelfristige Schaffung eines europaweit einheitlichen institutionellen Rahmens, der die Mitgliedstaaten unter anderem dazu verpflichtet, nationale Sicherheitsbehörden einzurichten,denen insbesondere Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben zu übertragen sind.Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über wesentliche Elemente der europäischen Entwicklung mit dem Fokus auf der Funktion des Eisenbahn-Bundesamtes als nationale Eisenbahnsicherheitsbehörde in Deutschland.
Mehr Wettbewerb in den Verkehrsmärkten
Der Wettbewerb im deutschen Verkehrsmarkt ist im Jahr 2009 intensiver geworden. Insbesondere für die Schiene war es kein leichtes Jahr. Dies belegen die Zahlen des von der Deutschen Bahn veröffentlichten aktuellen Wettbewerbsberichts.
Mit Sicherheitsmanagementsystemen Risiken steuern
Mit der EU-Sicherheitsrichtlinie existiert für den europäischen Schienenverkehr ein Instrument, das das Verständnis von Sicherheit harmonisiert sowie die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Zulassungen nach einheitlichen Regelungen und durch vergleichbare Institutionen ermöglicht. Die Richtlinie soll den grenzüberschreitenden Verkehr im Binnenmarkt komplementär zur technischen Harmonisierung erleichtern. An die Eisenbahnunternehmen richtet die Sicherheitsrichtlinie unter anderem die Forderung, ein prozessbasiertes Sicherheitsmanagementsystem (SMS) einzurichten, das der Steuerung der technischen und betrieblichen Risiken dienen soll. Mithilfe des SMS soll bei allen Eisenbahnunternehmen europaweit ein Mindestniveau an Sicherheit und vor allem ein gemeinsames Verständnis von notwendigen Systeminhalten hergestellt werden. Der folgende Beitrag beschreibt die Entstehungsgeschichte und generelle Intention der EU-Sicherheitsrichtlinie zum SMS.
Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen
Während die Ril 408 „Züge Fahren und Rangieren“ die Bezeichnung „Fahrdienstvorschrift“ nur noch inoffiziell trägt, gibt es nach wie vor die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE). Sie findet seit jeher Anwendung vor allem auf Nebenbahnen, die von anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen als der DB Netz AG betrieben werden. Seit einigen Jahren gibt es auch einzelne Regionalstrecken der DB Netz AG (bzw. ihrer Töchter), auf welchen die FV-NE Anwendung findet. Der vorliegende Beitrag geht auf die Rolle der FV-NE als untergesetzliches Regelwerk ein und stellt Aufbau und Inhalt vor.
Regelwerke als Steuerungsinstrument
Um den Vorgaben des Allgemeinen Eisenbahngesetzes gerecht zu werden, arbeiten Eisenbahnunternehmen insbesondere im operativen Bereich mit dezidierten Vorgaben in Form von Regelwerken. Die Geschäftsverantwortung für die Organisation der Regelwerkserstellung und die Regelwerksumsetzung liegt bei den Konzernunternehmen. Diese haben das Regelwerk entsprechend ihren Geschäften und ihrem Regelungsbedarf entsprechend anwenderorientiert strukturiert zu entwickeln und fortzuschreiben. Wie das konkret funktioniert, soll im folgenden Beitrag am Beispiel der Weiterentwicklung des technischen Regelwerks für Weichen im Bereich Fahrbahn der DB Netz AG aufgezeigt werden.
DB AG für CO2-freie Angebote ausgezeichnet
Eco Plus von DB Schenker Rail und bahn.corporate Umwelt-Plus von DB Vertrieb gewinnen „UIC Nachhaltigkeitspreis“. Zahlreiche Firmenkunden haben sich bereits für CO2-freies Reisen entschieden.
Der Reichsbahn-Güterkraftverkehr
Anlässlich des diesjährigen Eisenbahnjubiläums veröffentlicht die Zeitschrift Deine Bahn in loser Reihenfolge Artikel aus einem ihrer Vorläuferorgane, dem Eisenbahnfachmann. Im Jahr 1935, zum 100-jährigen Bahnjubiläum, veröffentlichte die Zeitschrift einen Beitrag, der den seinerzeit aktuellen Stand der Motorisierung des Eisenbahnverkehrs mittels neuer Lastkraftwagen darstellt.
Beurteilung potenzieller Sicherheitsmängel
Seit 1. August 2009 ist die Vornorm DIN V VDE V 0831-100 gültig. Sie befasst sich mit der Risikobeurteilung potenzieller Sicherheitsmängel (PSM). In diesem Beitrag wird der Bewertungsprozess und das so genannte PSM-RPZ-Verfahren (PSM-RPZ – Potenzieller Sicherheitsmangel – Risikoprioritätszahl), das die Anforderungen dieser Norm erfüllt und damit die Entscheidungsfindung bei PSM nachvollziehbar und transparent macht, vorgestellt und auf ein Praxisbeispiel angewendet. Das PSM-RPZ-Verfahren hat sich in unterschiedlichen Varianten seit mehreren Jahren in der Praxis bewährt. Es ist nach ingenieurwissenschaftlichen Prinzipien konstruiert und führt bei korrekter Anwendung nachweislich zu verlässlichen Entscheidungen. Es leistet einen wesentlichen Beitrag sowohl zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des Eisenbahnbetriebes als auch zur Erhöhung der Qualität, insbesondere im Bereich Complaint Management.