Alle Beiträge von Dipl.-Ing. Monika Möller

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Zustimmung zum Fahrzeugeinsatz: Bedarf und Verfahren

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Zustimmung zum Fahrzeugeinsatz: Bedarf und Verfahren

Im Teil 1 der Beitragsreihe zu diesem Thema (siehe Deine Bahn 2/2013 Seite 42 ff.) wurde die Zweiseitigkeit der Eisenbahn herausgearbeitet: Das Fahrzeug ist dabei der eine Teil des Systems, und die Infrastruktur, auf der sich das Fahrzeug bewegt, ist die zweite Systemkomponente. Damit die Systemteile die Gesamtheit der Eisenbahn ergeben, müssen sie sich passend zueinander verhalten. Diese Kohärenz ist Voraussetzung für die Zulassung. Die Systemteile für sich alleine haben jeweils dem Kompatibilitätsprinzip zu entsprechen.

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Zustimmung zum Fahrzeugeinsatz: Bedarf und Verfahren

Fahrzeuge, die im Bereich der Schienenwege der DB Netz AG zum Einsatz kommen, müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Das größte Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen Europas definiert die geltenden Zugangs- bzw. Nutzungsanforderungen und -bedingungen für den Einsatz von Fahrzeugen in ihren Schienennetz-Benutzungsbedingungen. Im folgenden ersten Teil des Beitrages wird der Umgang mit den Benutzungsbedingungen einschließlich der damit zusammenhängenden Aufgaben im Verhältnis zum Einsatz von Fahrzeugen erläutert.

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