Infrastrukturverknüpfungsverträge stellen wichtige Bindeglieder im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Deutschen Bahn AG und ihren europäischen Nachbarn dar. Im bilateralen Verhältnis werden im Rahmen dieser vertraglichen Vereinbarungen Grundlagen im Hinblick auf Betriebssicherheit sowie einen reibungslosen Betrieb geregelt. Dieser Beitrag behandelt die wesentlichen Inhalte eines solchen Vertrages mit den belgischen Nachbarn.
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Europäische Grenzen reibungslos passieren
Die Bahnen der europäischen Nationalstaaten organisieren ihren Betrieb nach unternehmerischen Prinzipien, den nationalen Rechtsvorschriften bzw. dem EU-Recht soweit den Bahnbetrieb betreffend und anderen internationalen Rechtsvorschriften. An den nationalen Grenzen, den Schnittstellen der Bahnen der einzelnen Länder zueinander, treffen die traditionell unterschiedlichen Regelwerke der Nachbarbahnen aufeinander. Damit dies nicht zu Behinderungen im grenzüberschreitenden Verkehr führt, werden in bilateralen Grenzübergangsverträgen und -vereinbarungen alle notwendigen Belange geregelt, um einen reibungslosen Bahnbetrieb beim Grenzübertritt zu gewährleisten. Dieser Beitrag erläutert den aktuellen Vertragsstand im Verbund mit den an Deutschland angrenzenden Nachbarbahnen.
Europäische Drehscheibe DB Netz AG
Die rechtlichen und wettbewerblichen Rahmenbedingungen auf europäischer und nationaler Ebene haben sich grundlegend geändert: Eisenbahn-Verkehrsunternehmen und -Infrastrukturbetreiber müssen ihre vertraglichen Beziehungen an Grenzübergängen zu den Nachbarländern neu gestalten.