Alle Beiträge von Volker Behrendt

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Die neue Richtlinie 301 Signalbuch

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Die neue Richtlinie 301 Signalbuch

Das Signalbuch der Deutschen Bahn wird in neuer Form als Richtlinie 301, gültig ab 14.12.2008, herausgegeben. Damit entfallen die bisherigen Signalbücher DS 301 – gültig für den Bereich der ehemaligen Deutschen Bundesbahn, DV 301 – gültig für den Bereich der ehemaligen Deutschen Reichsbahn und 301 DS/DV – Gemeinsames Signalbuch. Damit wird der letzte Schritt hin zu einem bundesweit einheitlich gefassten Signalbuch, wie es dies organisatorisch zuletzt im Jahre 1950 gab, vollzogen. Dieser Beitrag richtet sich an alle Anwender des Signalbuchs und möchte die Veränderungen, die sich aus der Einführung der Richtlinie 301 ergeben, darstellen.

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Änderungen im Signalbuch

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Änderungen im Signalbuch

Die Bekanntgabe 18 zur DS 301, die Berichtigung 17 zur DV 301 und die Bekanntgabe 6 zum Gemeinsamen Signalbuch 301 DS/DV werden am 10. Dezember 2006 in Kraft treten. Im letzten Beitrag der Trilogie zum Thema wird erläutert, warum die Änderungen notwendig wurden und was die wesentlichen Inhalte sind.

In den beiden vorangegangenen Artikeln wurden Änderungen in der Darstellung des Signalbuchs sowie Regeländerungen im Teil Allgemeines und zu den Haupt-, Vor-, Zusatz-, Rangier-, Sperrsignalen und Signalen für das Zugpersonal erläutert. In diesem letzten Beitrag werden Erläuterungen zu Signalen an Zügen, Nebensignalen und Signalen für Bahnübergänge sowie zum neuen Anhang Orientierungszeichen gegeben.

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Änderungen im Signalbuch

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Änderungen im Signalbuch

Die Bekanntgabe 18 zur DS 301, die Berichtigung 17 zur DV 301 und die Bekanntgabe 6 zum Gemeinsamen Signalbuch 301 DS/DV werden am 10.12.2006 in Kraft treten. In drei aufeinander folgenden Artikeln wird erläutert, warum die Änderungen notwendig wurden und was die wesentlichen Inhalte sind.

In „Deine Bahn“ 4/2006 sind wir auf die Änderungen, die sich in der Darstellung des Signalbuchs ergeben, eingegangen und haben Regeländerungen im Teil Allgemeines und zu den Haupt- und Vorsignalen erläutert. Der nun folgende Artikel behandelt Neuerungen in den Regeln zu Zusatzsignalen, Rangiersignalen, Sperrsignalen und Signalen für das Zugpersonal.

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Änderungen im Signalbuch

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Änderungen im Signalbuch

Die Bekanntgabe 18 zur DS 301, die Berichtigung 17 zur DV 301 und die Bekanntgabe 6 zum Gemeinsamen Signalbuch 301 DS/DV werden am 10.12.2006 in Kraft treten. In drei aufeinander folgenden Artikeln wird erläutert, warum die Änderungen notwendig wurden und was die wesentlichen Inhalte sind.

Waren bisherige Berichtigungen und Bekanntgaben durch die Aktualisierung einzelner Themen geprägt, so wird mit der bevorstehenden Bekanntgabe und Berichtigung eine umfassende Harmonisierung der Regelungen zu den Signalen erreicht.

Mit dieser Harmonisierung ist unter anderem die Erweiterung von Begriffsbestimmungen, die Anpassung von Signalbedeutungen an die Regeln der KoRil 408, die Einführung neuer Signale für den Bereich der DB Netz AG sowie die Einführung von Signalen der DS 301 in die DV 301 verbunden. Ebenso werden bestimmte Signale im Signalbuch nicht mehr genannt, da ihre Anwendung nicht mehr zeitgemäß und zweckmäßig ist oder Signale durch andere Signale ersetzt werden können (z.B. Lichtsignal Sh 0 durch Lichtsignal Hp 0).

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Neue Regelungen zu den Signalanwendungen

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Neue Regelungen zu den Signalanwendungen

Am 15.12.2003 trat die Bekanntgabe 17 zur DS 301 – Signalbuch – , die Berichtigung 16 zur DV 301 – Signalbuch – und die Bekanntgabe 5 zur 301 DS/DV – Gemeinsames Signalbuch – in Kraft. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen in den Regeln zur Anwendung der Signale, die mit den genannten Bekanntgaben und der Berichtigung wirksam wurden, erläutert werden. Schwerpunkt der genannten Änderungen ist die weitgehende Harmonisierung der Geschwindigkeitssignalisierung mit Langsamfahrsignalen im Geltungsbereich der DS 301 und DV 301. Darüber hinaus wurden Regeln zur Anwendung der Haltetafel (Signal Ne 5/So 8) erweitert. Mit den geänderten Regeln wurde ein wesentlicher Schritt für die Harmonisierung der Signalanwendungen in der DS 301 und DV 301 getan. Er ist eine Voraussetzung für die später geplante Herausgabe nur noch eines Signalbuches für den gesamten Bereich der DB AG.

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