Vertragsbeziehungen im Güterverkehr

Ein leerer Güterwagen im Zug: Beförderungsmittel oder Beförderungsgut?

Welche Rolle ein nicht zum EVU gehörender Wagen spielt, ist insbesondere dann wichtig, wenn er unterwegs beschädigt wird. Maßgeblich sind die Vereinbarungen der Beteiligten.

Foto: DB AG/Pablo Castagnola
Foto: DB AG/Pablo Castagnola

Wenn in einem Güterzug ein beladener Güterwagen mitrollt, kann man davon ausgehen, dass der Güterwagen als Beförderungsmittel benutzt wird, um das in oder auf dem Wagen verladene Gut zu befördern. Das kann im Auftrag eines Kunden der Bahn geschehen, und zwar regelmäßig gegen Entgelt, die Fracht. Der Wagen kann aber auch mit „Dienstgut“ der Bahn beladen sein, z. B. mit Schwellen oder Schotter. Aber was gilt, wenn ein nicht der Eisenbahn gehörender leerer Güterwagen im Zug mitrollt?

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