Im ersten Teil dieses Berichtes wurden die mit den unterschiedlichen Baumaßnahmen verbundenen Verfahrensschritte bezüglich des Einsatzes der Bauüberwachung vorgestellt. Dabei wurde ersichtlich, dass – abhängig von der Größe und fachtechnischen Art der Maßnahme – die Aufgaben und Qualifikationsvoraussetzungen für den Einsatz des Bauüberwachers differieren können. Mit dem vertragsrechtlichen sowie betrieblichen Aufgabengebiet endete der erste Teil des Berichtes zu diesem Thema. Der nun vorliegende Teil widmet sich den weiteren Aufgaben hinsichtlich der fachtechnischen sowie der sicherheitsrelevanten Art. Mit der Bauabrechnung, der Dokumentation und Abnahme bis zur Übergabe der fertig gestellten Infrastrukturmaßnahme enden schließlich die mit der Bauüberwachung verbundenen Aufgaben.
Alle Beiträge von Dipl.-Ing. Elimar Goller
Der Bauüberwacher im Einsatz bei der DB AG
Maßnahmen an Infrastrukturanlagen der Deutschen Bahn AG erfordern aufgrund der Komplexität der Eisenbahntechnik und unter Berücksichtigung der Betriebsdurchführung eine sorgfältige Vorbereitung und Abstimmung. Insbesondere der Überwachung der Baudurchführung ist deshalb ein ganz besonderer Stellenwert beizumessen. Für den Einsatz der damit verbundenen Personen sind somit grundlegende Qualitätsanforderungen unabdingbar und sorgfältig zu prüfen.
Die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
Im ersten Teil dieses Artikels wurden die allgemeinen Prämissen des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems behandelt. In den sich anschließenden Abschnitten wurden die für die Planung zugrunde zu legenden Planungsparameter dargestellt. Dieser Teil II widmet sich außer dem Oberbau vor allem den durch den Bahnbetrieb auftretenden Belastungen und Kräften auf den Gleiskörper bzw. die konstruktiven Ingenieurbauten. In dem letzten Absatz werden die mit dem Bau der Bahnsteige vorzusehenden Längen, Höhen und Ausrüstungsmerkmale behandelt.
Die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI)
Durch den Zusammenschluss der europäischen Staaten zur Europäischen Union (EU) wurden Richtlinien und Entscheidungen getroffen, die u.a. auch in Bezug auf das Eisenbahnwesen ein Zusammenführen der jeweils länderspezifischen Systeme zu einem gemeinsam nutzbaren System gewährleisten soll. Mit einer solchen Harmonisierung wird mittel- bis langfristig die Öffnung der nationalen Bahnsysteme angestrebt, das durch die diskriminierungsfreie Nutzung aller transeuropäischer Schienenverkehrsnetze Wettbewerb ermöglicht.