Sicherheitsverantwortung im Zugbetrieb

Gefährdungshaftung von Güterwagen-Haltern bei verdeckten Mängeln

Wenn von Wagenvermietern bereitgestellte Fahrzeuge entgleisen, dann stellt sich die Frage, wer für die Folgeschäden aufkommen soll.

Entgleister Güterzug im Gotthard-Basistunnel
Entgleister Güterzug im Gotthard-Basistunnel (August 2023) (Foto: SBB CFF FFS)

Eisenbahnverkehrsunternehmen verwenden für die Beförderung von Gütern häufig Güterwagen, die nicht ihnen gehören, sondern fremden Haltern, insbesondere Wagenvermietgesellschaften. Wenn ein solcher Wagen entgleist (wie im August 2023 im Gotthard-Basistunnel), dann stellt sich die Frage, wer für die Folgeschäden, insbesondere des Infrastrukturbetreibers, aufkommen soll.

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