Am 12. Dezember 2004 tritt die Bekanntgabe 3 zur Konzernrichtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ mit einigen völlig neuen Regeln, aber auch mit einer Fülle von Änderungen an bisher geltenden Regeln, in Kraft.
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Betriebsprozesse
Bekanntgabe 2 zur Konzernrichtlinie 408
Am 14. Dezember 2003 trat die Bekanntgabe 2 zur Konzernrichtlinie 408 mit geringfügig neuen Regeln in Kraft. Weil diese neuen Regelungen für die Sicherheit des Bahnbetriebes von besonderer Bedeutung waren, wurden sie bereits vor dem Inkraftsetzungstermin der Bekanntgabe 2, und zwar in Form zweier Ausnahmegenehmigungen zur Konzernrichtlinie 408, eingeführt bzw. für gültig erklärt. Nachstehend werden die konkreten Neuerungen themenweise behandelt.
Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408 – Teil 2
Im vergangenen Jahr 2003 wurden in „Deine Bahn“ die wesentlichen Änderungen der Bekanntgabe 1 zur Konzernrichtlinie 408 vorgestellt, erläutert und kommentiert. In dieser Ausgabe werden ebenfalls geänderte wichtige „Randthemen“ behandelt.
Neue Regelungen zu den Signalanwendungen
Am 15.12.2003 trat die Bekanntgabe 17 zur DS 301 – Signalbuch – , die Berichtigung 16 zur DV 301 – Signalbuch – und die Bekanntgabe 5 zur 301 DS/DV – Gemeinsames Signalbuch – in Kraft. Nachfolgend sollen die wichtigsten Änderungen in den Regeln zur Anwendung der Signale, die mit den genannten Bekanntgaben und der Berichtigung wirksam wurden, erläutert werden. Schwerpunkt der genannten Änderungen ist die weitgehende Harmonisierung der Geschwindigkeitssignalisierung mit Langsamfahrsignalen im Geltungsbereich der DS 301 und DV 301. Darüber hinaus wurden Regeln zur Anwendung der Haltetafel (Signal Ne 5/So 8) erweitert. Mit den geänderten Regeln wurde ein wesentlicher Schritt für die Harmonisierung der Signalanwendungen in der DS 301 und DV 301 getan. Er ist eine Voraussetzung für die später geplante Herausgabe nur noch eines Signalbuches für den gesamten Bereich der DB AG.