Ein in den Bahnkonzern eingebundenes Dienstleistungsunternehmen muss neben den eigenen originären Anforderungen an einen effizienten Einkauf von Material und Subunternehmerleistungen insbesondere auch die übergeordneten Belange der Einkaufsorganisation im Konzern berücksichtigen und in seinen Beschaffungsprozessen abbilden. Damit nicht erst die Konzernrevision feststellt, ob die einschlägigen Richtlinieneinerseitsgelebtwerden und gleichzeitig ein anforderungsgerechter Einkauf für das Unternehmen umgesetzt wurde, muss ein Einkaufscontrolling belastbare Steuerungsinformationen hierfür bereits im Vorfeld liefern. Mit „einer Handvoll Kennzahlen“ ist das leistbar, wenn diese richtig ausgewählt sind.
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Instrumente des Risikomanagements
Ziel eines RM-Systems muss die laufende Überwachung der gesamten Risikosituation der Unternehmung mit der Möglichkeit sein, insbesondere bestandsgefährdende Risiken zu identifizieren und schädliche Entwicklungen so rechtzeitig zu erkennen, um effektive Gegenmaßnahmen einleiten zu können.
Ein integriertes Risikomanagementsystem entsteht
Am 27. April 1998 trat das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft. Dieses Gesetz kodifizierte zum ersten Mal in Deutschland die Verpflichtung börsennotierter Unternehmen, „… ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“ (Vgl. KonTraG, Art. 1, Nr. 9 c). Damit war die ureigenste Unternehmeraufgabe, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern, indem Risiken für das Unternehmen erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen für deren Vermeidung oder Minimierung getroffen werden, gesetzlich festgeschrieben. Das KonTraG gilt in erster Linie für Aktiengesellschaften, abgeleitet aber auch für GmbH und sonstige wirtschaftlich tätigen Unternehmen. Die Deutsche Bahn AG hat mit der Einführung einer Risikorichtlinie den Rahmen für ein wirksames Risikomanagement im Konzern gesetzt. Dieser Rahmen ist von den Konzerngesellschaften auszufüllen.