Das so genannte Rechtsfahrgebot gilt nicht nur im Straßenverkehr. Auch auf den Gleisen der deutschen Bahnen gilt bei zweigleisigen Strecken der Grundsatz, wonach Züge das in Fahrtrichtung rechts liegende Gleis als Gleis der Regelrichtung befahren. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Es liegt auf der Hand, dass zumindest im Störungsfall oder bei sonstigen betrieblichen Unregelmäßigkeiten Züge unter bestimmten Bedingungen auch das Gleis der Gegenrichtung befahren dürfen, um wenigstens einen eingleisigen Betrieb aufrecht erhalten zu können. Dass das Fahren im Gegengleis nicht nur in Ausnahmefällen erfolgt und welche Möglichkeiten zur sicheren Durchführung von Fahrten auf zweigleisigen Strecken im Gleis entgegen der gewöhnlichen Fahrtrichtung vorhanden sind, zeigt der folgende Beitrag.
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Betriebsverfahren
Einfahrt in teilweise besetzte Gleise ohne Halt zeigendes Zielsignal
Zu Beginn des laufenden Jahres wird das Modul 413.0506 – „Einfahrt in teilweise besetzte Gleise ohne Halt zeigendes Zielsignal (Zugdeckungssignal) betrieblich planen“ – in Kraft gesetzt. Damit wird ein neues Verfahren für die Einfahrt in ein teilweise besetztes Gleis in das Regelwerk der DB Netz AG aufgenommen. Der nachstehende Beitrag gibt einen Überblick über die historische Entwicklung des Verfahrens und beschreibt Hintergründe und Besonderheiten, die durch den betrieblichen Infrastrukturplaner berücksichtigt werden müssen.
Schnittstelle zwischen Mensch und Technik
Vom System Eisenbahn werden Betriebssicherheit, Qualität und Wirtschaftlichkeit erwartet. Um diese Anforderungen zu erfüllen, setzen die Eisenbahnen Personal und Technik ein. Das Zusammenwirken von Mensch und Technik ist im Regelwerk definiert. Obwohl das betriebliche Regelwerk inhaltlich stetig fortgeschrieben wird, haben sich die Anforderungen in den vergangenen Jahren derart weiterentwickelt, dass Teilbereiche des betrieblichen Regelwerks einer Neuausrichtung bedürfen.Die Innovationsgeschwindigkeit sowohl bei den Infrastrukturunternehmen als auch bei den Verkehrsunternehmen hat zugenommen. Die Änderung der zugehörigen Regeln kann nicht mit gleicher Geschwindigkeit erfolgen, es wird vermehrt zu Divergenzen zwischen dem technisch und wirtschaftlich Möglichen und dem nach den Regeln Anwendbaren kommen.
Züge fahren und Rangieren
Ab dem 13. Dezember 2009 tritt die Bekanntgabe 8 zur Richtlinie (Ril) 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ in Kraft. Auch der zweite Teil des Beitrags stellt die wesentlichen Änderungen vor und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung.
Züge fahren und Rangieren
Ab dem 13. Dezember 2009 tritt die Bekanntgabe 8 zur Richtlinie (Ril) 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ in Kraft. Der Beitrag stellt die wesentlichen Änderungen vor und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung.
Die Spielregeln beim Rangieren (Teil 2)
Was heißt beim Rangieren „Teamarbeit“ und was kennzeichnet eine solche Teamarbeit? Erfolgreiches Arbeiten im Team ist eine Grundvoraussetzung für ein ergebnisorientiertes und vor allem sicheres Rangieren. Wichtig für ein solches Arbeiten ist, dass man sich ergänzt und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zueinander „passen“.
Die Spielregeln beim Rangieren (Teil 1)
Was heißt beim Rangieren „Teamarbeit“ und was kennzeichnet eine solche Teamarbeit? Erfolgreiches Arbeiten im Team ist eine Grundvoraussetzung für ein ergebnisorientiertes und vor allem sicheres Rangieren. Wichtig für ein solches Arbeiten ist, dass man sich ergänzt und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zueinander „passen“.
Bekanntgabe 7 zur Richtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“
Mit Wirkung vom 14.12.2008 trat die Bekanntgabe 7 zur Richtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ in Kraft. Neben inhaltlichen Änderungen wurden betriebliche Sachverhalte neu eingeführt. Des Weiteren wurden aufgrund der Neueinführung der Richtlinie 301 redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Der Zugleitbetrieb – das Betriebsverfahren für einfache betriebliche Verhältnisse
Der dritte und letzte Teil der Beitragsreihe über den Zugleitbetrieb behandelt das Betriebsverfahren hinsichtlich der vom Betriebspersonal abzugebenden Zuglaufmeldungen, der betrieblichen Dokumentation sowie der örtlichen Regelungen für Zugleitstrecken.
Der Zugleitbetrieb – das Betriebsverfahren für einfache betriebliche Verhältnisse
Nachdem im ersten Teil dieses Beitrages die Betriebsverfahren allgemein vorgestellt wurden, ist nun der Zugleitbetrieb das Thema. Hier sollen die Betriebsabwicklung, alle Zuglaufmeldungen und die betrieblichen Dokumente beschrieben werden.
Der Zugleitbetrieb – das Betriebsverfahren für einfache betriebliche Verhältnisse
Immer mehr Eisenbahnstrecken, gerade in ländlichen Regionen, mit überschaubarer Infrastruktur und vertakteten Verkehren gilt es durch gezielte Investitionen in die Leit- und Sicherungstechnik wirtschaftlicher und effizienter zu betreiben. Der Zugleitbetrieb bietet alle Möglichkeiten einer flexiblen und kostengünstigen Betriebsführung. Dadurch kann die Zukunft, insbesondere von Regionalstrecken, langfristig gesichert werden. Im ersten Teil dieses Beitrages werden insbesondere die Grundlagen dieses Betriebsverfahrens sowie die Unterschiede zum herkömmlichen Bahnbetrieb für komplexere betriebliche Verhältnisse vorgestellt.
Stand der Harmonisierung der Betriebsgrundsätze auf europäischer Ebene
Kaum ein anderer Begriff aus der Eisenbahnwelt findet derzeit auf europäischer Ebene häufiger Verwendung als der der Interoperabilität. In der Mehrzahl der Fälle wird dieser Begriff in Zusammenhang mit der technischen Harmonisierung der Bahnsysteme verwendet. Dieser Artikel widmet sich, in Anlehnung an den Beitrag von Professor Pachl in der Juli-Ausgabe, den Bemühungen um die Angleichung gängiger und künftiger Betriebsverfahren in Europa.