Alle Beiträge von Dr.-Ing. Roswitha Pomp

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Eisenbahnsysteme technisch harmonisieren

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Eisenbahnsysteme technisch harmonisieren

Kern der europäischen Leitlinien im Eisenbahnwesen ist die Realisierung des interoperablen Transeuropäischen Eisenbahn-Netzes (TEN). Interoperabel bedeutet das EU-weite Herstellen und Betreiben von technisch harmonisierten Eisenbahnsystemen. Voraussetzung dafür sind gleichartig ausgerüstete Strecken und Fahrzeuge. Die dazu notwendigen grundlegenden Anforderungen werden in den Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) beschrieben. Der folgende Beitrag beschreibt die daraus resultierenden, komplexen Zertifizierungs- und Genehmigungsverfahren am Beispiel der grenzüberschreitenden Inbetriebnahme der Oderbrücke zwischen Frankfurt/Oder und Slubice.

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Die Transeuropäische Eisenbahninteroperabilitäts-Verordnung (TEIV) und ihre Anwendung

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Die Transeuropäische Eisenbahninteroperabilitäts-Verordnung (TEIV) und ihre Anwendung

Der Beitrag befasst sich in Fortsetzung der Artikel aus den Ausgaben Deine Bahn 3, 4 und 6/2007 mit den neuen Anforderungen, die sich aus der Inkraftsetzung der nationalen Rechtsverordnung „Transeuropäische Eisenbahninteroperabilitäts-Verordnung (TEIV)“ zum 14.07.2007 ergeben und die wesentliche Auswirkungen auf den EG-Zertifizierungs-/Inbetriebnahmegenehmigungsprozess haben. Im Folgenden werden die Neuerungen und Veränderungen, die sich aus der TEIV ergeben und die angepassten Verfahrensweisen im EG-Zertifizierungs- und dem nationalen Inbetriebnahmegenehmigungsprozess erläutert.

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Die Anwendung der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) der EU

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Die Anwendung der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) der EU

Auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken des Transeuropäischen Eisenbahnnetzes (TEN) ist die Durchführung von EG-Zertifizierungen Voraussetzung für die Inbetriebnahmen neuer bzw. wesentlich veränderter Eisenbahnbetriebsanlagen. Dieses Inbetriebnahmeprocedere gemäß Eisenbahn Interoperabilitätsverordnung wird vollumfänglich seit dem Jahre 2004 angewendet.

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Die Anwendung der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) der EU

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Die Anwendung der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) der EU

Auf den Hochgeschwindigkeitsstrecken wurden seit dem Jahre 2004 (Berlin – Hamburg, Rastatt Süd – Ottersweiher) und insbesondere bei den Inbetriebnahmen der großen Vorhaben im Jahre 2006 (Berliner Knoten, Berlin – Leipzig, Nürnberg – München u.a.) umfangreiche Erfahrungen bei der Vorbereitung und Durchführung der EG-Prüfverfahren gewonnen. In diesem Beitrag wird die TSI-Anwendung erläutert.

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Die Anwendung der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) der EU

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Die Anwendung der Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) der EU

Der Beitrag befasst sich mit den neuen Anforderungen, die sich aus dem europäischen Richtlinienwerk zur Interoperabilität bei der Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Eisenbahnbetriebsanlagen der DB Netz AG ergeben.

In drei Kapiteln werden im Einzelnen behandelt:
? als Grundlage die Zielstellungen der EU auf dem Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN) mittels des TSI-Reglement zukünftig den durchgängigen, interoperablen Zugverkehr zu ermöglichen,
? der EG-Zertifizierungsprozess zur Bestätigung der Einhaltung der TSI-Vorgaben auf den TEN-Strecken der DB Netz AG (Konformität) als Voraussetzung einer Inbetriebnahme und
? der nationale Inbetriebnahmeprozess für neue oder wesentlich veränderte Eisenbahninfrastrukturen.
Der folgende Beitrag beinhaltet die Zielstellungen der EU.

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