Die ständige Verbesserung der Sicherheit ist seit langem wesentlicher Bestandteil des Eisenbahnsystems. Neben den Lehren, die hierbei aus Unfällen gezogen wurden und werden, insbesondere der Verschärfung von Regeln und der Einführung neuer Techniken, steht seit Jahren die systematische Verbesserung der Sicherheit an erster Stelle.
Alle Beiträge von Klaus-Jürgen Bieger
Eine tragende Säule des Sicherheitsmanagements
Die Einsätze im Rahmen des Notfallmanagements, die die Deutsche Bahn AG in den vergangenen Monaten zu leisten hatte, verdeutlichen, dass Eisenbahnsysteme ohne ein professionelles Notfallmanagement nicht betrieben werden können. Aber auch vorhandene, funktionierende Systeme können und müssen weiter verbessert werden. Unter dem Strich bleibt die Erkenntnis: Notfallmanagement ist nicht allein Chefsache oder gar Angelegenheit des Notfallmanagers vor Ort, sondern liegt in der Verantwortung aller Beteiligten.
Brandschutz bei der Deutschen Bahn AG
Täglich finden sich in den Medien Berichte über Brandereignisse. Nicht nur unvorsichtiger oder vorsätzlich krimineller Umgang mit Zündenergien, sondern auch Auslegungs-, Fertigungs- oder Instandhaltungsfehler in technischen Anlagen sind Ursachen für diese Brände. Sie stellen je nach Ausmaß eine große Gefährdung für Personen im direkt betroffenen Bereich sowie durch schadstoffbelasteten Rauch auch im näheren Umfeld dar. Privathaushalte wie auch Unternehmen können durch Brände wirtschaftlich in den Ruin geführt werden. Außerdem ist Brandschutz eine Imagefrage: So stellten Reisende nach schweren Bränden in langen Straßentunneln Ende der 1990er Jahre viele Fragen zur Sicherheit von Eisenbahntunneln an den DB Konzern.
Gefahrenabwehr ist ein zentrales Thema
Die Bereiche Notfallmanagement und Brandschutz haben sich in den vergangenen Jahren zu einer umfassenden Organisation der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bei der Deutschen Bahn AG entwickelt. Mit dem Inkraftreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes 1994 ist die Verantwortung für die Gefahrenabwehr zwar von den Bahnen auf die Bundesländer übergegangen. Alle in Deutschland tätigen Eisenbahnen sind aber verpflichtet, an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen Hilfsleistung mitzuwirken. Die EU-Richtlinie zur Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG fordert zudem sowohl von den Infrastruktur- als auch von den Verkehrsunternehmen die Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems.Der folgende Artikel beschreibt die Änderungen, die diese Neuordnungen im Bereich der Eisenbahn mit sich brachten, und gibt einen Überblick zu den wesentlichen Bereichen des Notfallmanagements und des Brandschutzes der DB AG.