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Allgemeine Rechtsgrundlagen

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 3

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 3

In dieser letzten Folge wird der abschließende Verlauf des Rechtsstreits bis zum Urteil und dessen Verwertung behandelt. Vorab sei aber nochmals zusammenfassend der bisherige Verlauf des Rechtsstreits dargestellt. Frau Flink erhob durch ihren Rechtsvertreter, Prof. Hungermann, Klage beim Amtsgericht. Die Klageschrift wurde der Fa. Fell & Ohren zugestellt. Damit begann das Klageverfahren (§ 253 Abs. 1 ZPO). Daraufhin beraumte das Gericht einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung an (§ 275 ZPO), der zugleich auch Haupttermin war.

Vielfach geht der mündlichen Verhandlung, wie im Beispielsfall geschildert, eine Güteverhandlung voraus (§ 278 Abs. 2 ZPO). Überhaupt soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein (§ 278 Abs. 1 ZPO). Scheitert wie hier eine gütliche Einigung, schließt sich daran die mündliche Verhandlung an.

In der Verhandlung selbst tragen die Parteien ihre Argumente vor und beantragen anschließend, der Klage stattzugeben, sie abzuweisen oder auch Beweis zu erheben. Die Parteien bestimmen auf diese Weise den Streitgegenstand, die Beweismittel und in bestimmtem Rahmen auch den Ablauf des Verfahrens weitgehend selbst. Im Beispielsfall war es erforderlich, einen Gutachter einzuschalten.

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 2

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 2

Im ersten Teil des Beitrages in „Deine Bahn“ 5/2007 wurde der Kauf einer mangelhaften Ziegenvelours-Jacke geschildert und der misslungene Versuch, eine mangelfreie Jacke zu erhalten. Da alle vorprozessualen Möglichkeiten im Sande verliefen, bleibt der Käuferin nur der Weg, Klage beim Amtsgericht einzureichen. Der weitere Fortgang des Verfahrens wird nun in diesem zweiten Teil geschildert.

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 1

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 1

In loser Folge sollen künftig Rechtsfälle aus dem Alltag behandelt werden. Besonderes Augenmerk gilt insbesondere den Schwierigkeiten, denen sich ein Käufer oder ein Mieter ausgesetzt sieht, wenn er seine berechtigten Ansprüche durchsetzen möchte, so etwa beim Kauf einer mangelhaften Sache. Der folgende Fall ereignete sich vor kurzem und endete in einem langwierigen Zivilprozess. Die einzelnen Schritte vom Kauf bis zum Urteil werden eingehend erläutert. Der geschilderte Kauf einer mangelhaften Ziegenvelours-Jacke gliedert sich in fünf Abschnitte, nämlich in ? den Kaufvertrag, ? die Reklamation, ? die vorprozessualen Maßnahmen, ? die Klage einschließlich Urteil, ? die Abwicklung.

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Lärmende Nachbarn

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Lärmende Nachbarn

Wer kennt diese Situation nicht? Noch nach Mitternacht dröhnt schrille Musik aus einem der Stockwerke über der eigenen Wohnung, kreischendes Gelächter zerreißt die nächtliche Ruhe. Empört steigt man die Treppen empor, klingelt an der fremden Tür. Der Nachbar öffnet, lallt Unverständliches, zieht seine Hosenträger stramm, lacht amüsiert und schließt die Tür geräuschvoll. Erzürnt kehrt man in die eigene Wohnung zurück, ruft die Polizei an, die schließlich kommt, um festzustellen, dass es keinen Lärm mehr gibt. Diese und andere Fragen beschäftigen sämtliche deutschen Amtsgerichte seit Jahrzehnten.

In der nachfolgenden Betrachtung soll dargestellt werden, welche Art von Lärm in Mietobjekten zulässig oder unzulässig ist, wann und in welchem Umfang Lärm in der eigenen Wohnung gemacht werden darf und was gegen unzumutbaren Lärm unternommen werden kann. Auf Immissionen, die von Nachbargrundstücken ausgehen, wird in diesem Artikel nicht eingegangen.

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Bedeutung und Rechtswirkungen der guten Sitten

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Bedeutung und Rechtswirkungen der guten Sitten

In einer sich immer schneller entwickelnden, globalisierten Welt sieht sich der Einzelne oft wirtschaftlichen und vertraglichen Zwängen hilflos ausgesetzt. Oft fragt sich, ob ein geschlossener Vertrag den überlieferten, insbesondere auch den rechtlichen Wertvorstellungen entspricht. Ein Blick sowohl in das Grundgesetz (GG) als auch in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt insoweit einen eindeutigen Aufschluss.

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Fehlende Zahlungsmoral

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Fehlende Zahlungsmoral

In „Deine Bahn“ 8/2006 war im Einzelnen geschildert, wie einer schlechten Zahlungsmoral zu begegnen ist. Diese Fortsetzung soll aufzeigen, wie Forderungen durchgesetzt werden können.

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Das Darlehensrecht

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Das Darlehensrecht

Darlehensverträge haben seit jeher eine große praktische Bedeutung sowohl im Geschäftsleben als auch im täglichen Leben der Verbraucher. Eine wesentliche Säule einer funktionierenden Wirtschaft ist das Leihen oder Verleihen von Geldmitteln oder Sachen. Unter das Darlehensrecht fallen Kredite, die Banken und Sparkassen gewähren, aber auch Kredite der Genossenschaften an ihre Mitglieder, Anleihen des Staates, der Länder, der Gemeinden oder der Industrie. Auch Brauereidarlehen zählen dazu. Das sind Darlehen, die Brauereien Gastwirten gewähren, wenn diese sich verpflichten, den Bierbedarf nur bei der Brauerei zu decken, die das Darlehen gewährt hat.

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Das Mietrecht – Teil 3

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Das Mietrecht – Teil 3

Die beiden bisherigen Artikel zum Mietrecht beschäftigten sich mit den Pflichten des Vermieters und des Mieters. Ein besonderes Augenmerk galt den vertraglich dem Mieter auferlegten Pflichten, so unter anderem den Schönheitsreparaturen. Dieser Artikel geht auf das Vermieterpfandrecht, auf sonstige Mietsicherheiten, die Stellung des besitzenden Mieters gegenüber dem Vermieter und abschließend auf die Beendigung des Mietverhältnisses ein.

Dieser – wie auch alle vorhergehenden Artikel – wendet sich an alle Leser, aber auch an solche, die beruflich mit Vermietungen und Anmietungen befasst sind. Denn das Mietrecht dürfte neben dem Kaufrecht von zentraler Bedeutung für das tägliche berufliche und private Leben sein.

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Das Mietrecht – Teil 2

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Das Mietrecht – Teil 2

Die Pflichten des Mieters
Pflicht zur Zahlung der Miete
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.

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Das Mietrecht – Teil 2

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Das Mietrecht – Teil 2

Die Pflichten des Mieters
Pflicht zur Zahlung der Miete
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten (§ 535 Abs. 2BGB). Dies ist die Hauptleistungspflicht des Mieters.

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Die Verfassung der Europäischen Union

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Die Verfassung der Europäischen Union

Artikel III-116: Bei allen in diesem Teil genannten Maßnahmen wirkt die Union darauf hin, dass Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern beseitigt werden und die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert wird.

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Das Mietrecht – Teil 1

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Das Mietrecht – Teil 1

Das Mietrecht spielt im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle. Der überwiegende Teil der deutschen Bevölkerung wohnt zur Miete. Auch ein großer Teil der Gewerbewirtschaft ist auf gemietete Räume angewiesen.

Eine entsprechend bedeutsame Rolle kommt dem Mietrecht auch im BGB zu. Kaum ein anderer Titel des BGB wurde so oft geändert wie das Mietrecht. Die vergangenen Weltkriege und die damit einhergehende Wohnungsnot veranlassten den Gesetzgeber, insbesondere nach dem 2. Weltkrieg regulierend einzugreifen und zahlreiche Sondergesetze zu erlassen. Dies führte zu einer erheblichen Einschränkung der Privatautonomie und zu einem besonderen Schutz der Mieter (Wohnungszwangswirtschaft). Diese Zwangswirtschaft wurde in den sechziger Jahren des vorigen Jahrhunderts nach und nach abgebaut. Zugleich mit dem Abbau der Zwangswirtschaft schuf der Gesetzgeber zum Schutz der Mieter ein soziales Mietrecht, das verschiedene, die Privatautonomie einschränkende Vorschriften enthielt. In den folgenden Jahrzehnten wurden an verschiedenen Stellen des BGB Sonderregelungen eingefügt. Außerdem schuf der Gesetzgeber weitere Sondergesetze, was schließlich zu einer Unübersichtlichkeit des Mietrechts führte und dessen völlige Neugestaltung erforderlich machte.

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