Auf einer Fachtagung der Bundesnetzagentur haben Experten diskutiert, welche Rolle das Eisenbahnrecht in Zeiten des Umbruchs für das System Bahn spielt.
Alle Beiträge zum Thema
Allgemeine Rechtsgrundlagen
Verwaltungsrecht: ein Buch mit 7 Siegeln
Das Verwaltungsrecht ist ein wichtiger gesetzlicher Rahmen, der auch in Eisenbahnunternehmen berücksichtigt werden muss, zum Beispiel in der Kommunikation mit Zulassungsbehörden.
Neuer Kommentar zu zentralen Gesetzen des Eisenbahnverkehrs
Das Werk richtet sich an Eisenbahnunternehmen, Regulierungs-und Eisenbahnaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte und Richter. Eine Buchempfehlung.
Wissenswerte rechtliche Grundlagen für den Bau und Betrieb von Eisenbahnen
Das Eisenbahnrecht hat sich in den letzten Jahren dynamisch entwickelt und ist zusehends komplexer geworden.
Vergleich mit VDV-Schrift 753 und Weiterentwicklung der Rechtsverordnungen
Mit der Triebfahrzeugführerscheinverordnung und der Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung liegen seit einigen Jahren Rechtsverordnungen vor, die verbindliche Regelungen für Fahrberechtigungen von Triebfahrzeugführern enthalten.
Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
Das Recht der Geschäftsbesorgung wurde im Jahre 1999 durch das Überweisungsgesetz und im Rahmen der Schuldrechtsreform 2002 teilweise neu geregelt und zu einem eigenen Untertitel im BGB zusammengefasst. Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist vornehmlich bei Dienst- und Werkverträgen mit stärkerem wirtschaftlichem Bezug bedeutsam. Dies gilt im Besonderen für Verträge über Vermögensverwaltung, Steuer- oder Rechtsberatung, Kreditkartenverträge und ganz besonders für Bankverträge, so unter anderem den Girovertrag. Daher wurden Teile des Bankvertragsrechts in den §§ 675a bis 676g BGB eingehender geregelt.
Auftrag und Geschäftsbesorgungsvertrag
Außer dem Dienst- und dem Werkvertrag finden sich im BGB weitere Vertragsarten, bei denen sich ein Vertragsteil zu einer Tätigkeit im Interesse des anderen Vertragspartners verpflichtet. Dazu zählt der Auftrag. Im Gegensatz zum Dienst- und Werkvertrag schuldet der Auftragnehmer die Leistung unentgeltlich. Beim Geschäftsbesorgungsvertrag hingegen verpflichtet sich ein Vertragspartner gegen Entgelt, eine bestimmte Geschäftsbesorgung zu leisten. In diesem Beitrag wird zunächst der Auftrag behandelt.
Wirtschaftskriminalität
Immer wieder in den letzten Monaten werden wir von schier unglaublichen Nachrichten über Verluste an den Finanzmärkten aufgeschreckt, von Manipulationen, die unfassbar erscheinen und die viele Firmen oder Banken an den Rand des Ruins treiben. Nach neueren Schätzungen, die der Internationale Währungsfonds vorlegte, könnte sich der angerichtete Schaden auf atemberaubende 945 Milliarden Dollar summieren. Es wäre jedoch falsch, nun alle führenden Manager in Bausch und Bogen zu verdächtigen, Wirtschafts- kriminelle zu sein.
Das deutsche Gerichtssystem Teil 2
Der erste Teil dieser Artikelserie beschäftigte sich mit dem Aufbau der Zivilgerichte und den wichtigsten Rechtsbegriffen aus dem Bereich des materiellen und des formellen Verfahrensrechts. In dieser Fortsetzung geht es um die die Strafgerichtsbarkeit. Um den Aufbau des Gerichtssystems im Strafrecht verständlich darstellen zu können, ist es vorab unerlässlich, kurz zu erläutern, was unter materiellem und formellem Strafrecht zu verstehen ist, was als Tat im strafrechtlichen Sinne eingestuft wird, worin das Ziel und der Zweck des Strafrechts und der Sinn der Strafe liegen. Da sich dieser Abschnitt mit dem Aufbau und dem Instanzenzug der Strafgerichtsbarkeit befasst, kann das materielle Strafrecht jedoch nur am Rande, soweit dies zum Verständnis erforderlich ist, gestreift werden.
Das deutsche Gerichtssystem Teil 1
Es gibt Situationen im Leben, in denen man ein Gericht beispielsweise in einer Grundbuch- oder Erbrechtssache aufsuchen, einen Arbeitsgerichtsprozess oder eine zivilrechtliche Klage führen muss.
Wenn wir unseren Pkw nicht rechtzeitig versichern, meldet sich die Ordnungsbehörde und droht eine Zwangsmaßnahme an. Im zugehörigen Schreiben wird vermerkt, gegen diesen Verwaltungsakt sei Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen.
Wer mit einem Bescheid des Finanzamts nicht einverstanden ist, muss sich an die Finanzgerichtsbarkeit wenden.
Beängstigender sind Strafverfahren, aus welchen Gründen auch immer sie geführt werden. Und schließlich fragt man sich, welches Gericht wofür zuständig ist und was unter ordentlicher oder unter freiwilliger Gerichtsbarkeit zu verstehen ist? Fragen über Fragen! Mit diesem Beitrag beginnend sollen diese Zug um Zug beantwortet werden.
Die Klage wegen Zustimmung zur Mieterhöhung bei Wohnraum
In ersten Teil dieses Beitrags wurde zunächst in die Problematik bei Mieterhöhungsprozessen eingeführt. Alsdann wurden die näheren Umstände erläutert, die zu einem fruchtlosen vorprozessualen Schriftwechsel führten, die schließlich in einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mündeten. Die eingehend geschilderte Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter gibt Einblick, mit welchen Schwierigkeiten sich mancher zahlungswillige Mieter auseinandersetzen muss. Leider lässt sich auch nicht verkennen, dass eine Klage, mag sie berechtigt und zulässig sein, stets einschüchternd wirkt. Sie ist immer das letzte Mittel in einer Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien, die nicht mehr miteinander verhandeln können oder wollen. Daher sollte oberstes Ziel der streitenden Parteien sein, möglichst zu einem außergerichtlichen und einvernehmlichen Ergebnis zu kommen.
Dieser zweite Teil befasst sich mit der Klageerwiderung des beklagten Mieters, dem vom Gericht veranlassten Gutachten, den sich daraus ergebenden Unwägbarkeiten und schließlich dem Urteil.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der juristische Sprachstil, soweit wie möglich, verdeutlicht wurde. Auch die Aktenzeichen stimmen nicht mit dem eigentlichen vom Gericht entschiedenen Fall überein.
Die Klage wegen Zustimmung zur Mieterhöhung bei Wohnraum
Millionen von Menschen wohnen zur Miete, und so ist es nicht verwunderlich, wenn das Mietrecht zu den am häufigsten beanspruchten Rechtsgebieten des BGB gehört. Das Mietrecht wurde ungewöhnlich oft novelliert, weil es den jeweiligen Zeitsituationen angepasst werden musste. Nach dem Krieg war es zwingend erforderlich, eine Zwangsbewirtschaftung der Wohnungen einzuführen. In gewisser Hinsicht wurde damit die Privatautonomie teilweise außer Kraft gesetzt. Später lockerte der Gesetzgeber diese Einschränkungen zunehmend. Im Jahre 2002 erfolgte die derzeit letzte Novellierung.
Trotz aller eingeführten Novellen – eines jedoch änderte sich zu keinem Zeitpunkt: Immer befand sich das Mietrecht im Spannungsfeld zwischen Vermieter und Mieter. Und über allem schwebt der dem BGB innewohnende Gedanke der Privatautonomie, der Gestaltungsfreiheit; andererseits aber auch der Wille, sozial schwächeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zu verschaffen, angemessen und in einem würdigen Rahmen wohnen zu können. Aus diesem Grunde gibt es nach wie vor Einschränkungen der Privatautonomie sowohl im BGB als auch in den Nebengesetzen zum Mietrecht.