Seit dem 1. Mai 2004 gehören der Europäischen Union zehn neue Mitgliedstaaten und damit jetzt insgesamt 25 Mitglieder an. Das sich verstärkende politische und wirtschaftliche Gewicht der Europäischen Union verlangt nach einer Bündelung und Neuordnung der Kompetenzen und Handlungsinstrumente sowie nach weiterer Demokratisierung, Transparenz und Effizienz ihrer Strukturen und Organe.
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Allgemeine Rechtsgrundlagen
Schenkung
Schenkungen (§§ 516 – 534 BGB) sind nichts Ungewöhnliches. Sie begleiten uns Tag für Tag während unseres ganzen Lebens. Zu Geburtstagen bringt man Geschenke mit. Bei einem Besuch gehört es zum guten Ton, dem Gastgeber ein Geschenk zu übergeben. Es gibt aber auch Schenkungen in großem Umfang, so Grundstücke, wertvolle Kunstobjekte. Was aber ist eine Schenkung rechtlich gesehen?
Der Kaufvertrag – Teil 6
Besondere Vertriebsformen beim Verkauf: Kaufverträge werden indessen nicht nur in, sondern häufig auch außerhalb der üblichen Ladengeschäfte abgeschlossen. Dies betrifft vornehmlich Haustürgeschäfte, Fernabsatzverträge und Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr. Derartige Verträge sind ab dem 01.01.2002 als „Besondere Vertriebsformen“ im „Allgemeinen Schuldrecht“ in den §§ 312 bis 312 ff BGB geregelt. Sie erfassen Verträge, bei denen der Kunde ein Verbraucher ist, der wegen der besonderen Art des Zustandekommens derartiger Geschäfte, geschützt werden soll. Vor allen Dingen soll der Verbraucher davor bewahrt werden, solche Verpflichtungen übereilt einzugehen, von denen er sich später nur schwer lösen kann.
Ist Schwarzfahren strafbar?
Einige Nutzer von öffentlichen Verkehrsmitteln sind der Meinung, dass sich das Lösen eines Fahrscheins für die Fahrt in einem öffentlichen Verkehrsmittel – der Bahn oder dem Bus – nicht lohnt, weil die Strecke so kurz ist. Andere wiederum fahren aus Prinzip ohne gültigen Fahrschein.
Der Kaufvertrag – Teil 5
Während sich die bisherigen vier Kapitel des Kaufrechts mit dem Begriff und dem Abschluss eines Kaufvertrages, den dadurch entstandenen Pflichten der Vertragsparteien untereinander, den möglichen Verletzungen der Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag und den daraus resultierenden Rechtsfolgen beschäftigte, soll nun auf die besonderen Arten des Kaufs eingegangen werden. Dazu zählen insbesondere der Verbrauchsgüterkauf und der Kauf unter Eigentumsvorbehalt.
Die Organe und Institutionen der Europäischen Union
Mit diesem Beitrag beenden wir die Serie über die Europäische Union ab. Begonnen hatten wir in „Deine Bahn“ 8/2003 mit dem Thema: Meilensteine – Auf dem Weg zur Europäischen Union und in weiteren Fortsetzungen: Die Charta der Grundrechte (Hefte 1 und 2/2004), die Organe und Institutionen der Europäischen Union (Hefte 5 und 8/2004).
Der Kaufvertrag – Teil 4
Teil 3 zum Kaufvertragsrecht schilderte, wann der Käufer Nacherfüllung verlangen, vom Kaufvertrag zurück treten oder den Kaufpreis mindern kann. Das Gesetz eröffnet dem Käufer aber noch weitere Alternativen, den Schadensersatz.
Die Organe und Institutionen der Europäischen Union
Gibt ist eigentlich einen Unterschied zwischen dem Europäischen Rat und dem Rat der Europäischen Union? Oder besteht da vielleicht gar keiner? Aber ja doch, denn der Europäische Rat besteht aus den 25 Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Präsidenten der Kommission, der Rat der Europäischen Union setzt sich aus 25 Ministern der gleichen Fachbereiche aus allen Mitgliedstaaten zusammen und wird deshalb auch als der Ministerrat bezeichnet. Ferner werden in diesem Beitrag die Aufgaben und Zuständigkeiten des Ausschusses der Regionen, Wirtschafts- und Sozialausschusses, Europäische Gerichtshofes und des Europäischen Rechnungshofes erläutert.
Der Kaufvertrag – Teil 3
Die beiden vorangegangenen Artikel zum Kaufrecht befassten sich mit dem Begriff des Kaufvertrages, seinem Inhalt, den jeweiligen Pflichten der Vertragsparteien, dem Mangelbegriff und wann Mängelrechte ausgeschlossen oder eingeschränkt sind. In den nachfolgenden Ausführungen wird erläutert, wann und wie der Käufer vorzugehen hat, wenn ein Mangel im Sinne der §§ 434, 435 BGB vorliegt, ob er Nacherfüllung verlangen, vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann.
Die Organe und Institutionen der Europäischen Union
Die Europäische Union hat sich im Laufe ihrer Entwicklung neben der Kommunal-, der Länder- und der Bundesebene zur vierten politischen Arena entwickelt. Die Unionsbürger sind in ihrem täglichen Leben von Gesetzen betroffen, die EU-Organe gemeinschaftlich erlassen haben. Das bedeutet: Neben den nationalen Regierungen und Parlamenten „daheim“ entscheidet mehr und mehr die Europäische Union, was für den Einzelnen Recht und Gesetz ist. In diesem Beitrag werden das Europäische Parlament und die Europäische Kommission vorgestellt.
Der Kaufvertrag – Teil 2
In § 433 BGB hat das BGB die grundlegenden Pflichten des Verkäufers und des Käufers festgelegt. Nach § 433 Abs. 1 S. 2 BGB hat der Verkäufer dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Zur Leistungspflicht des Verkäufers gehört demnach nicht nur die Pflicht, dem Käufer die verkaufte Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen, sondern auch die Pflicht, dass der Käufer das Eigentum frei von Sach- und Rechtsmängeln erhält. Liefert der Verkäufer eine mangelhafte Sache, so verstößt er gegen seine Hauptleistungspflicht aus dem Kaufvertrag. Der Käufer kann dann die Annahme ablehnen, ohne in Annahmeverzug zu geraten (§§ 293 ff BGB). Überdies eröffnet sich dem Käufer die Möglichkeit, die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) auszuüben. In diesem Falle ist er berechtigt, die Zahlung des Kaufpreises abzulehnen. Die weiteren Rechte des Käufers nach erfolgter Übergabe und Übereignung einer verkauften Sache ergeben sich aus den §§ 437 ff BGB.
Die Charta der Grundrechte
Im zweiten Teil des Beitrags zu den Grundrechten und Bürgerrechten der Europäischen Union möchten wir in dieser Ausgabe von „Deine Bahn“ auf Gleichheit, Solidarität und die Bürgerrechte sowie justizielle Rechte und allgemeine Bestimmungen eingehen.