Die Brevo-App ist ein verlässliches und regelkonformes Werkzeug für Mitarbeitende im Betriebsdienst und erleichtert die anspruchsvollen Arbeitsabläufe.
Alle Beiträge zum Thema
Bremsuntersuchung & Bremsproben
Einteilung der Güterwagen
Die Vielfalt von Güterwagen spiegelt die unterschiedlichen Anforderungen des Schienengüterverkehrs wider.
Sicherung von Fahrzeugen gegen unbeabsichtigte Bewegung
Mit verschiedenen Mitteln können Schienenfahrzeuge beim Abstellen gesichert werden. Die entsprechenden Regeln wurden im November aktualisiert.
Automatisierte Bremsprobe für eine starke Cargo
Um künftige Anforderungen im Schienengüterverkehr zu bewältigen, sind weitere Automatisierungsschritte im operativen Bereich notwendig.
Unterwegs für die Güterbahn von morgen
SBB Cargo treibt die Modernisierung voran. Dabei stehen Innovationen wie die digitale automatische Kupplung oder die automatische Bremsprobe im Fokus.
Digitale Zugdaten: Bremsberechnung und Zugabfertigung auf Mobilgeräten
Über 6.000 Mitarbeitende von DB Fernverkehr starten die Erprobung einer zusätzlichen Funktion der Anwendung „RIS-Communicator“ auf dem dienstlichen Mobiltelefon.
Vereinfachte Bremsprobe
Das neu in der Reihe BFV-PRAXIS erschienene Fachbuch beschreibt die Funktionsweise von Bremssystemen und die Durchführung von Bremsproben.
Bremsproben an lokbespannten Zügen
Die Bremsprobe ist zentraler Bestandteil der Vorbereitung einer Zugfahrt und eine wichtige Voraussetzung für einen sicheren Bahnbetrieb. Sie wird von ausgebildeten Bremsprobeberechtigten durchgeführt. Der folgende Beitrag beschreibt den Erwerb der Befähigung und geht auf die volle und die vereinfachte Bremsprobe an lokbespannten Zügen ein. Der Text basiert auf dem Fachbuch „Bremstechnik und Bremsproben“, das im Frühjahr 2018 in der neuen Reihe „BFV-PRAXIS“ erscheint.
Richtlinie (Ril) 91501 „Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen“
In diesem Beitrag soll die neue Struktur und der Umgang mit den einzelnen Modulen und Anhängen zu dieser Richtlinie vorgestellt werden.
Ursprünglich, wie auch in der Druckausgabe bekannt gegeben, sollte die Inkraftsetzung bereits zum 1. September 2006 erfolgen. Im Zusammenhang mit der Verschiebung der Aktualisierung der DS 301, DV 301, 301 DS/DV – Signalbuch – wurde der neue Termin der Inkraftsetzung der Ril 91501 auch auf den 10. Dezember 2006 gelegt. Zum gleichen Zeitpunkt tritt dafür das Regelwerk DS 915 01 „Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten“ (gültig seit 1. Dezember 1975, Ausgabe 1. September 1992) außer Kraft.
„Bremsen im Betrieb bedienen und prüfen“
In dieser Ausgabe soll die neue Struktur und der Umgang mit den einzelnen Modulen und Anhängen zu dieser Richtlinie vorgestellt werden. Ursprünglich, wie auch in der Druckausgabe bekannt gegeben, sollte die Inkraftsetzung bereits zum 1. September 2006 erfolgen.
Im Zusammenhang mit der Verschiebung der Aktualisierung der DS 301, DV 301, 301 DS/DV – Signalbuch – wurde der neue Termin der Inkraftsetzung der Ril 91501 auf den 10. Dezember 2006 gelegt.
Vereinfachte Bremsprobe: Neue Regeln
In der Vergangenheit ereigneten sich mehrmals Unfälle mit Güterzügen, die darauf zurückzuführen waren, dass der Wagenzug nur zu einem geringen Teil mit der Hauptluftleitung des Triebfahrzeuges verbunden war. Da die betroffenen Züge nur eine unzureichende Bremswirkung entwickelten, kam es zu jeweils schwerwiegenden Folgen.
Die näheren Umstände der Einzelfälle deuten darauf hin, dass die vereinfachte Bremsprobe nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Zur Erhöhung der Sicherheit im Bahnbetrieb gab das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) am 13. Mai 2004 eine Sicherheitsempfehlung 401 (Anmerkung: 1. Empfehlung im Kalenderjahr 2004) heraus, deren Inhalt nachfolgend näher erläutert wird.
Durchführung von Bremsproben
Für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes ist die Wirksamkeit der Bremseinrichtung der Fahrzeuge von entscheidender Bedeutung. In der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) ist deshalb nicht nur festgelegt, wie Bremseinrichtungen grundsätzlich aufgebaut sein müssen, sondern auch, dass ihre Wirksamkeit im Betrieb regelmäßig durch „Bremsproben“ überprüft werden muss. Wie, wann und von wem Bremsproben durchgeführt werden, ist in der Richtlinie 915 01 „Bremsen im Betrieb bedienen, prüfen und warten“ vorgegeben.