Der Digitale Befehl kann zu Pünktlichkeit und Sicherheit des Schienenverkehrs beitragen. Im Betriebsversuch wird sich zeigen, ob die Anwendung gelingt.
Alle Beiträge von Götz Walther
Neue Anforderungen an die Erteilung der Sicherheitsbescheinigung
Mit Inkrafttreten der „technischen Säule“ des vierten EU-Eisenbahnpakets spielen neben der geänderten nationalen Gesetzgebung auch neue, direkt geltende Rechtsakte der EU eine Rolle.
Umsetzung des Betriebsregelwerks EVU
Das Betriebsregelwerk EVU stellt eine wichtige Grundlage für die Eisenbahnverkehrsunternehmen dar, um auch nach Anwendung der Vorschriften der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität des Teilsystems Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung den Betrieb sicher, möglichst wirtschaftlich und nach weitgehend einheitlichen Regeln weiterbetreiben zu können. Damit bleiben auch gemeinsame Ausbildungen und Kooperationen weiterhin möglich.
Das betrieblich-technische Regelwerk
Neben dem fachgerechten Bau und der Instandhaltung der Fahrzeuge und Infrastruktur der Eisenbahn ist das betrieblichtechnische Regelwerk eines der wichtigen Elemente zur Durchführung eines sicheren, attraktiven und wirtschaftlichen Eisenbahnverkehrs. Die Liberalisierung und Diversifizierung des Eisenbahnwesens in Europa sowie die Vorgaben der EU zur Interoperabilität, hier namentlich die TSI Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung (TSI OPE), stellen neue Anforderungen auch an das betrieblich-technische Regelwerk. Der vorliegende Beitrag basiert auf dem im Herbst 2011 vom VDV veröffentlichten Diskussionspapier „Grundlagen des betrieblich-technischen Regelwerks – Anforderungen des Eisenbahnbetriebs“. Der VDV als Branchenverband der Eisenbahnen in Deutschland ist, wie bereits seine Vorgängerverbände seit 1846, an der Erarbeitung und Weiterentwicklung des betrieblich-technischen Regelwerks beteiligt.
Der Eisenbahnbetriebsleiter und seine Verantwortung
In der Organisation der Eisenbahnunternehmen laufen die Fäden zur Gewährleistung des sicheren Eisenbahnbetriebs traditionell beim Betriebsleiter zusammen. Bei Nichtbundeseigenen Eisenbahnen war das Institut des Betriebsleiters seit jeher in den einschlägigen Landesgesetzen verankert. Für die – bis 1994 als Behörde geführten – Eisenbahnen des Bundes wurde die Pflicht zur Ernennung eines Betriebsleiters im Jahre 2000 mit Erlass der für alle öffentlichen Eisenbahnen geltenden „Verordnung über die Bestellung und Bestätigung sowie die Aufgaben und Befugnisse von Betriebsleitern für Eisenbahnen (Eisenbahnbetriebsleiterverordnung – EBV)“ normiert.
Die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen
Während die Ril 408 „Züge Fahren und Rangieren“ die Bezeichnung „Fahrdienstvorschrift“ nur noch inoffiziell trägt, gibt es nach wie vor die Fahrdienstvorschrift für Nichtbundeseigene Eisenbahnen (FV-NE). Sie findet seit jeher Anwendung vor allem auf Nebenbahnen, die von anderen Eisenbahninfrastrukturunternehmen als der DB Netz AG betrieben werden. Seit einigen Jahren gibt es auch einzelne Regionalstrecken der DB Netz AG (bzw. ihrer Töchter), auf welchen die FV-NE Anwendung findet. Der vorliegende Beitrag geht auf die Rolle der FV-NE als untergesetzliches Regelwerk ein und stellt Aufbau und Inhalt vor.