Zwei Jahre nach der Veröffentlichung der neuen Sicherheitsrichtlinie wurden die Anforderungen an Sicherheitsmanagementsysteme neu geordnet und formuliert.
Alle Beiträge zum Thema
Eisenbahnrecht
Die Neuherausgabe der EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Teil 2)
Mit ihrer Richtlinie 2016/798 stellt die EU die Weichen für eine Harmonisierung des europäischen Eisenbahnverkehrs. Im zweiten Teil des Beitrags werden die Zielsetzungen und Veränderungen im Einzelnen vorgestellt.
Die Neuherausgabe der EU-Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit (Teil 1)
Auf dem Weg zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums hat die EU die erstmals 2004 veröffentlichte Sicherheitsrichtlinie neu herausgegeben. Ein Blick zurück auf die Hintergründe.
Der Sicherheitsbericht von Eisenbahnunternehmen
Die Entwicklung des deutschen und auch des europäischen Eisenbahnsystems basiert auf dem Grundsatz, die hohe Sicherheitsleistung des Verkehrsmittels Bahn beizubehalten und, soweit vertretbar, weiter zu verbessern. Der vorliegende Artikel erläutert die im Europarecht festgelegten Grundlagen zu den Sicherheitsberichten der Eisenbahnunternehmen.
Eisenbahnregulierung: Neue Impulse für einen alten Markt?
Mit einem Gesetz, das die Stärke des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich adressiert, verbindet der Gesetzgeber regelmäßig und auch im konkreten Gesetzesvorhaben hohe Ziele. Kann ein Gesetz überhaupt Wettbewerb schaffen oder stärken, oder ist dies eine Aufgabe, die den Marktbeteiligten und den weiteren Akteuren im jeweiligen Markt obliegt?
Die Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes
Ausgangspunkt für die Errichtung der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes (EUB) ist die RL 2004/49/EG (Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit) vom 29. April 2004. In Erwägungsgrund Nr. 23 der Richtlinie wird das Erfordernis der Eisenbahnunfalluntersuchung damit begründet, dass schwere Eisenbahnunglücke zwar selten geschehen, sie jedoch verheerende Folgen haben und in der Öffentlichkeit zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Eisenbahnsystems führen können. Deshalb sollten alle derartigen Unfälle unter dem Sicherheitsaspekt untersucht werden, um erneute Unfälle zu vermeiden; und die Untersuchungsergebnisse sollen veröffentlicht werden. Andere Unfälle und Störungen könnten erste wichtige Anzeichen für schwere Unfälle sein und sollten bei Bedarf ebenfalls Gegenstand einer Sicherheitsuntersuchung sein.
Erfolg der Bahnreform verpflichtet für die Zukunft
In diesem Jahr feiert das Unternehmen Deutsche Bahn AG und der gesamte Eisenbahnsektor ein besonderes Jubiläum: 20 Jahre Bahnreform.
Betriebliche Überwachungsaufgaben bei der DB Netz AG
Sämtliche Aspekte bei der Wahrnehmung betrieblicher Überwachungsaufgaben ergeben sich insbesondere aus der Eisenbahnbetriebsleiterverordnung und der Eisenbahnunternehmerberufszugangsverordnung in Verbindung mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben, die durch den Eisenbahnbetriebsleiter wahrzunehmen sind.
Droht ein Verkehrsinfarkt auf der Schiene?
Am 20. Oktober 2010 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr vom 22.09.2010. Schon im Gesetzgebungsverfahren führte diese so genannte Schienengüterverkehrsverordnung zu kontroversen Diskussionen. In Teil 1 des Artikels in Deine Bahn 4/2011 wurden vor allem Struktur und Inhalte der Schienengüterverkehrsverordnung sowie die Regelungen zu Exekutivrat und Verwaltungsrat dargestellt, die zusammen die Leitung eines jeden Güterverkehrskorridors gewährleisten. Teil 2 konzentriert sich auf die „Arbeitsebene“, nämlich die beiden beratenden Gruppen sowie die einzige Anlaufstelle, wohl das zentrale Gremium eines jeden Güterverkehrskorridors.
Droht ein Verkehrsinfarkt auf der Schiene?
Am 20. Oktober 2010 veröffentlichte die Europäische Union die Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr vom 22. September 2010. Schon im Gesetzgebungsverfahren führte diese so genannte Schienengüterverkehrsverordnung zu kontroversen Diskussionen.
Maklervertrag, Verwahrung und Gastwirtshaftung
Auf den ersten Blick erscheinen diese drei Vertragsarten nebensächlich. Und dennoch kommt ihnen eine erhebliche Bedeutung zu. Makler können in vielfältiger Form handeln, sei es als Immobilien-, Wohnungs-, Kreditvermittler oder als Versicherungsmakler, Darlehensvermittler, aber auch als Ehe- oder neuerdings die Partnerschaftsvermittler. Noch bedeutsamer sind die handelsrechtlichen Bestimmungen über den Maklervertrag (§§ 93 ff HGB), weil sie die im BGB getroffenen Regelungen ergänzen.
Auch die Verwahrung, insbesondere in ihren besonderen Ausformungen ist häufiger anzutreffen als oberflächlich vermutet wird. In den Rahmen dieser Abhandlung gehört auch die Gastwirtshaftung; denn als gemischter Vertrag enthält der Beherbergungsvertrag auch Elemente der Verwahrung.
Durchgehender Schienengüterverkehr vom Atlantik zum Pazifik
Die Globalisierung betrifft auch und vor allem den Verkehrsmarkt. Zwischen Asien und Europa entwickeln sich Verkehrsströme, die für die Eisenbahn ein riesiges Potenzial darstellen. Allerdings gilt es, nicht nur technische, sondern auch transportrechtliche Hindernisse zu überwinden. Das CIT hat einiges schon erreicht und will einiges noch bewirken.