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Eisenbahnrecht

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Aktuelle Aspekte der Eisenbahnregulierung

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Aktuelle Aspekte der Eisenbahnregulierung

Der Eisenbahninfrastrukturmarkt ist der jüngste Regulierungsbereich der Bundesnetzagentur. In Deutschland umfasst er ein Streckennetz von ungefähr 34.000 km. Das längste Schienennetz betreibt die DB AG. Diese steht in ihrer Eigenschaft als Betreiber der Schienenwege, als Betreiber einer Vielzahl von Serviceeinrichtungen, als ehemaliger Monopolist und heutiger Marktführer im Fokus der Bundesnetzagentur. Der Auftrag des Gesetzgebers lautet, einen diskriminierungsfreien Zugang zu Schienennetzen und Serviceeinrichtungen sowie eine diskriminierungsfreie Erbringung von Dienstleistungen zu gewährleisten. Die Ausgestaltung rechts- und wettbewerbskonformer Zugangsbedingungen sowie die Regulierung der Entgelte für die Nutzung der Schienennetze und der Serviceeinrichtungen stehen dabei im Zentrum des gesetzlichen Auftrags. Hieraus ergeben sich spezielle Aufgaben und sehr oft auch Konfliktpotenziale, mit denen sich die Bundesnetzagentur auseinandersetzt. So ist die Regulierung des Eisenbahnmarkts gegenüber den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation und Post, die ebenfalls der Regulierung durch die Bundesnetzagentur unterliegen, durch einige Besonderheiten gekennzeichnet. Der Artikel bietet einen Überblick über die aktuell diskutierten Themenschwerpunkte.

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Engagement im internationalen Eisenbahnbeförderungsrecht

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Engagement im internationalen Eisenbahnbeförderungsrecht

Der internationale Schienengüterverkehr hat steigende Zuwachsraten. Das bedingt eine stärkere Zusammenarbeit aller am Transport beteiligten Organisationen. Einen wichtigen Aspekt bei der internationalen Güterbeförderung stellt das Transportrecht dar. In diesem Artikel wird das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT) vorgestellt, welches sich hierbei für die rechtlichen Belange einsetzt. Das CIT ist das westeuropäische Pendant zur Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD), die in den Ausgaben 4 und 5/2007 vorgestellt wurde und setzt diese Reihe der Rechtsorganisation im Eisenbahnwesen fort.

Das Internationale Eisenbahntransportkomitee (CIT) setzt sich ein für die einheitliche Anwendung und praktische Umsetzung des internationalen Eisenbahnbeförderungsrechts, insbesondere des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF). In diesem Rahmen fördert es die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern, vertritt ihre Interessen nach außen und entwickelt somit das Eisenbahnrecht ständig weiter.

Das CIT ist ein Verein gemäß Schweizerischem Recht – nachstehend auch „Verband“ genannt – mit Sitz in Bern. Es wurde 1902 als Zusammenschluss von heute 300 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), Schifffahrts- und Straßentransportunternehmen gegründet.

Der Verband pflegt zu diesem Zweck eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen internationalen Behörden und Eisenbahnorganisationen und schließt gegebenenfalls entsprechende Kooperationsverträge ab.

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Die Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD)

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Die Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (OSShD)

In „Deine Bahn“ 4/2007 wurde die Gründung der OSShD dargestellt und wie sie sich in den letzten Jahren nach den umfassenden politischen Veränderungen in Europa weiter entwickelt hat. In dieser Ausgabe wird die aktuelle Struktur der OSShD aufgezeigt und über die Verantwortungsbereiche der einzelnen Gremien berichtet. Darüber hinaus wird auf die wichtigsten Vereinbarungen und Abkommen eingegangen, deren Träger die OSShD ist.

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Was ändert sich im Gefahrgutrecht?

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Was ändert sich im Gefahrgutrecht?

Alle zwei Jahre ändern sich eine ganze Reihe von Vorschriften im Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der Schiene (ADR/RID), so auch zum 1. Januar 2007.

Die neuen Regeln basieren auf der Weiterentwicklung der UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter, des UN-Handbuches „Tests und Kriterien“ für die Klassifizierung, dem global harmonisierten System der Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS) sowie auf Änderungen und Korrekturen der für das ADR zuständigen UN-Gremien.

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Öffentliche Eisenbahnen

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Öffentliche Eisenbahnen

Anders als in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kennt das deutsche Eisenbahnrecht eine Differenzierung zwischen „öffentlichen“ und „nichtöffentlichen“ Eisenbahnen. § 3 AEG („Öffentlicher Eisenbahnverkehr“) enthält Aussagen dazu, wann eine Eisenbahn dem öffentlichen oder dem nichtöffentlichen Verkehr dient. Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften neu gefasst. Der Beitrag gibt einen Überblick über die seit dem 30. April 2005 geltende Rechtslage.

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Das neue Wagenrecht im COTIF 99

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Das neue Wagenrecht im COTIF 99

Nachdem nun der 27. Staat das Protokoll von Vilnius ratifiziert und die entsprechende Urkunde bei der OTIF (Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr mit Sitz in Bern) hinterlegt hat, tritt nun das neue internationale Eisenbahntransportrecht COTIF 99 am 1. Juli 2006 in Kraft. Mit dieser Gesetzesänderung werden vor allem für den Güterverkehr die Geschäftsbeziehungen zwischen EVU (Eisenbahnverkehrsunternehmen) und Kunden und den EVU untereinander neu geregelt. Neben dem reformierten Transportrechtrecht (CIM) wird es auch ein eigenständiges Wagenrecht (CUV) geben, dass das bisherigen RIV-Abkommen teilweise ersetzt. Über das neue Frachtrecht haben wir in der Ausgabe 10/2005 von „Deine Bahn“ informiert.

Der vorliegende Artikel berichtet über den Anhang D zum COTIF-Übereinkommen (ER CUV), der die „Einheitlichen Rechtsvorschriften für Verträge über die Verwendung von Wagen im internationalen Eisenbahnverkehr“ beinhaltet.

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Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäft im Eisenbahnverkehr

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Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäft im Eisenbahnverkehr

Das deutsche Transportrecht hat in seiner über 130-jährigen Geschichte vielfältige Änderungen und Neuerungen erfahren. Der nachfolgende Artikel zeigt die historische Entwicklung des Transportrechts auf und erläutert die aktuellen rechtlichen Aspekte, die für den Transport von Fracht sowie im Lager- und Speditionsgeschäft der Eisenbahnen in Deutschland relevant sind. Daneben werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Frachtrecht auf der Straße dargestellt.

Der vorliegende Text basiert auf dem Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz – TRG – vom 25. Juni 1998; BGBl. 1998 I S. 1588; berichtigt, BGBl. 1999 I, S. 42). Die Paragrafen sind solche des HGB (Handelsgesetzbuch), soweit nicht anderes angegeben.

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Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäft im Eisenbahnverkehr

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Fracht-, Lager- und Speditionsgeschäft im Eisenbahnverkehr

Das deutsche Transportrecht hat in seiner über 130-jährigen Geschichte vielfältige Änderungen und Neuerungen erfahren. Der nachfolgende Artikel zeigt die historische Entwicklung des Transportrechts auf und erläutert die aktuellen rechtlichen Aspekte, die für den Transport von Fracht sowie im Lager- und Speditionsgeschäft der Eisenbahnen in Deutschland relevant sind. Daneben werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Frachtrecht auf der Straße dargestellt.

Der vorliegende Text basiert auf dem Gesetz zur Neuregelung des Fracht-, Speditions- und Lagerrechts (Transportrechtsreformgesetz – TRG – vom 25. Juni 1998; BGBl. 1998 I S. 1588; berichtigt, BGBl. 1999 I, S. 42). Die Paragrafen sind solche des HGB (Handelsgesetzbuch), soweit nicht anderes angegeben.

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„Security“ bei den Eisenbahnen

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„Security“ bei den Eisenbahnen

Als Reaktion auf die terroristischen Anschläge am 11. September 2001 in den USA hat die internationale Gesetzgebung Vorschriften verabschiedet, um mögliche Gefahren durch den Missbrauch gefährlicher Güter mit terroristischem Hintergrund zu minimieren: In das RID wurde zum 1. Januar 2005 ein neues Kapitel 1.10 eingefügt. Es enthält Vorschriften für die Sicherung von Gefahrguttransporten und tritt am 1. Juli 2005 vollumfänglich in Kraft.

Um das Abstraktionsniveau der neuen Vorschriften auf ein praxisfreundlicheres Maß zu senken, wurde unter Federführung des Verbandes der chemischen Industrie e.V. (VCI) ein „Leitfaden zur Umsetzung neuer gesetzlicher Sicherungsbestimmungen für die Beförderung gefährlicher Güter (Kapitel 1.10 ADR/RID 2005)“ mit Stand vom 13.10.2004 erarbeitet. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. (VDV) hat in seiner Eigenschaft als Branchenvertretung des Verkehrsträgers „Schiene“ Erläuterungen eingebracht, die den Eisenbahnen beim Verständnis und bei der Umsetzung der neuen Vorschriften helfen sollen. Die nachfolgende Darstellung konzentriert sich auf diese eisenbahnspezifischen Erläuterungen.

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Das Bundeseisenbahnvermögen – ein Sondervermögen des Bundes

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Das Bundeseisenbahnvermögen – ein Sondervermögen des Bundes

Mit dem Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG) vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S.2378) wurden die nicht rechtsfähigen Sondervermögen „Deutsche Bundesbahn“ (DB) und „Deutsche Reichsbahn“ (DR) unter dem Namen „Bundeseisenbahnvermögen“ (BEV) zu einem ebenfalls nicht rechtsfähigen Sondervermögen zusammengefasst (Art. 1 ENeuOG: „Gesetz zur Zusammenführung und Neugliederung der Bundeseisenbahnen – BEZNG“ 1). Das BEZNG als Rechtsgrundlage bestimmt die Existenz und die Sonderform des BEV.

Der Gesetzgeber gliederte das BEV in einen unternehmerischen Teil und einen Verwaltungsbereich (§ 3 Abs.1 BEZNG). Nach Ausgliederung des unternehmerischen Teils in die am 5. Januar 1994 gegründete „Deutsche Bahn AG“ (DB AG) hat das BEV nach § 3 Abs.2 BEZNG im Wesentlichen noch folgende Aufgaben: • Übertragung bestimmter bahnnotwendiger Liegenschaften an die DB AG, • Verwaltung des Personals, das der DB AG zugewiesen worden ist 2), • Verwaltung und Verwertung der nicht bahnnotwendigen Liegenschaften.

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