Der Winterbetrieb im Allgemeinen gestaltet sich weitgehend reibungslos für den Betreiber DB Netze Fahrweg. Als problematisch haben sich jedoch extreme Wetterlagen erwiesen. Um auf derartige Situationen vorbereitet zu sein, müssen im Bedarfsfall einzuleitende Maßnahmen und Arbeitsabläufe zweifelsfrei feststehen und eingeübt sein. Klare Prozesse sind dafür ebenso Voraussetzung wie ein sorgfältiges Monitoring der Prozessabläufe. Als Instrument stehen hierfür Audits zur Verfügung. Im folgenden Beitrag werden die theoretische Wirkung und die praktische Unterstützung von Audits im Hinblick auf die Wintermaßnahmen von DB Netze Fahrweg erläutert.
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Anpassungsfortbildung für betriebliche Infrastrukturplaner bei der DB Netz AG
Ein qualitativ hochwertiger, sicherer und quantitativ optimierter Fahrweg ist Grundlage für die Verkehrsleistungen auf der Schiene; seine Vorhaltung und Entwicklung muss kundengerecht sein und betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragen. Diese Aufgabe wird bei der DB Netz AG im Rahmen der „3i-Strategie“ im Wesentlichen durch die betrieblichen Infrastrukturplanerinnen und -planer wahrgenommen, die auch deshalb als eine Mitarbeitergruppe mit „Schlüsselfunktion“ identifiziert wurden. Zu deren Qualifikationserhalt wird seit 2008 eine inhaltlich von der DB Netz AG erarbeitete Anpassungsfortbildung bei DB Training angeboten.
Richtlinie 413: Betriebliche Infrastrukturplanung bei der DB Netz AG
Gemäß § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten.
Ein qualitativ hochwertiger, sicherer und quantitativ optimierter Fahrweg ist Grundlage für die Verkehrsleistungen auf der Schiene; seine Vorhaltung und Entwicklung muss kundengerecht sein und betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragen.
Die Gestaltung der betrieblichen Infrastruktur der DB Netz AG unter Berücksichtigung der genannten Aspekte ist eine wesentliche Aufgabe des Vorstandsressorts Infrastruktur und Dienstleistungen und von hoher Bedeutung für die Deutsche Bahn AG insgesamt.
„Infrastruktur gestalten“ zum 1. März 2006
Gemäß § 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen und die Eisenbahninfrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten.
Ein qualitativ hochwertiger, sicherer und quantitativ optimierter Fahrweg ist Grundlage für die Verkehrsleistungen auf der Schiene; seine Vorhaltung und Entwicklung muss kundengerecht sein und betrieblichen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten Rechnung tragen.
Die Gestaltung der betrieblichen Infrastruktur der DB Netz AG unter Berücksichtigung der genannten Aspekte ist eine wesentliche Aufgabe des Vorstandsressorts Infrastruktur und Dienstleistungen und von hoher Bedeutung für die Deutsche Bahn AG insgesamt. Als standardisierte Vorgabe dient dazu die Richtlinie 413 „Infrastruktur gestalten“.
Reisendensicherung auf höhengleichen Übergängen betrieblich planen
Die vergangene Ausgabe von „Deine Bahn“ enthält einen Überblick über die neue Richtlinie 413.0502, die zum 1. Juli 2004 von der DB Netz AG in Kraft gesetzt wurde. Sie ermöglicht die standardisierte Auswahl der Sicherungsmaßnahme für höhengleiche Übergänge durch den betrieblichen Infrastrukturplaner. In der planerischen Praxis haben die unternehmerischen Zielsetzungen der Geschäftsfelder hohe Priorität; deshalb muss ermöglicht werden, durch eine Veränderung der Einflussgrößen eine andere, einfachere Sicherungsmaßnahme für den höhengleichen Übergang für Reisende, kurz Reisendenübergang (RÜ), zuzulassen.
Reisendensicherung auf höhengleichen Übergängen betrieblich planen
Zum 01.07.2004 hat die DB Netz AG die Richtlinie 413.0502 „Reisendensicherung auf höhengleichen Übergängen betrieblich planen“ herausgegeben. Sie ersetzt die bisher gültigen Regelungen aus der DS 818 sowie die Regelung „Reisendensicherung bei einfachen Verhältnissen“, die in „Deine Bahn“ 4/2004 dargestellt wurde. Auf der Grundlage einer Risikoanalyse der Universität Karlsruhe (TH) ermöglicht die Richtlinie 413.0502 die standardisierte Auswahl der Sicherungsmaßnahme für höhengleiche Übergänge durch die betrieblichen Infrastrukturplaner. Höhengleiche Übergänge sind Bahnanlagen für das ebenerdige Überqueren von Gleisen durch Reisende, sie bilden den Zugang zu einem Bahnsteig oder verbinden zwei Bahnsteige miteinander. Die wesentlichen Inhalte und Neuerungen der Richtlinie 413.0502 vermittelt dieser Beitrag.
Reisendensicherung an höhengleichen Übergängen
Die DB Netz AG ist das Konzernunternehmen, das für die Reisendensicherung an höhengleichen Übergängen die Auswahl der Sicherungsmaßnahmen verantwortet. Die Regelung des Zugangs zu Bahnsteigen ist eine wichtige Aufgabe im Eisenbahnbetrieb. Noch in den Nachkriegsjahren gab es auf größeren Bahnhöfen Bahnsteigsperren, durch die Personen, die keinen ausdrücklichen Anlass für das Betreten der Bahnsteige hatten, von diesen ferngehalten wurden. Darüber hinaus wurden auf kleineren Bahnhöfen und Haltepunkten, auf denen der Bahnsteigzugang höhengleich ausgeführt ist, häufig stationäre Mitarbeiter zur Reisendensicherung eingesetzt. Während die Bahnsteigsperren weggefallen sind, bestehen höhengleiche Übergänge weiterhin auf kleineren Bahnhöfen und Haltepunkten. Meistens ist die Reisendensicherung dem Fahrdienstleiter oder einem Schrankenwärter im Bereich des höhengleichen Übergangs übertragen. Die Grundlage für die Wahrnehmung der Aufgaben stellt die Konzernrichtlinie 408 – Züge fahren und Rangieren – dar, deren Örtlichkeitsbezug durch weitere Bestimmungen in den Örtlichen Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408 für Mitarbeiter auf Betriebsstellen, ggf. auch in den Örtlichen Richtlinien zur Konzernrichtlinie 408 für Zugpersonal hergestellt wird.