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Nationale Gesetzgebung

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Anforderungen an Führungskräfte in Betrieb und Technik

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Anforderungen an Führungskräfte in Betrieb und Technik

Entscheider, die in Bahnunternehmen für betriebliche Abläufe und für die Sicherheit Verantwortung tragen, müssen über aktuelles Systemwissen verfügen. Dazu gehören rechtliche Kenntnisse genauso wie das Verständnis der Zusammenhänge in der Produktion. Im Mittelpunkt dieses Beitrags stehen die Anforderungen an Leitende und Aufsichtsführende im Sinne der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
 

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Wenn Safety auf Security trifft

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Wenn Safety auf Security trifft

Das Thema IT-Sicherheit erfährt auch durch das neue IT-Sicherheitsgesetz in der Leit- und Sicherungstechnik für Eisenbahnen steigende Aufmerksamkeit. Im Zentrum des folgenden Artikels steht die Bewertung der (signaltechnischen) Sicherheit (Functional Safety) unter Berücksichtigung der IT-Sicherheit (IT-Security). Die IT-Sicherheit wird dabei auf die zukünftige Nachweisführung erheblichen Einfluss nehmen.

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IT-Security für einen sicheren Bahnbetrieb

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IT-Security für einen sicheren Bahnbetrieb

Seit den 1990er Jahren werden im Eisenbahnwesen zunehmend neue Systeme mit Rechentechnik installiert. Dies hatte vielfältige Änderungen in den Systemarchitekturen, aber auch den betrieblichen Funktionalitäten zur Folge. Begleitet wurden diese technischen und betrieblichen Veränderungen durch systematische Betrachtungen zur Sicherheit und Zuverlässigkeit der Systeme im Bahnbetrieb.
 

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Der Triebfahrzeugführer

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Der Triebfahrzeugführer

Triebfahrzeugführer – umgangssprachlich auch Lokführer genannt – gehören zur großen Gruppe der Mitarbeiter, deren Tätigkeit hauptsächlich in der Durchführung von Zugfahrten besteht. Triebfahrzeugführer führen angetriebene Eisenbahnfahrzeuge (Triebfahrzeuge) und Züge auf Schienenwegen öffentlicher Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Zu ihren weiteren Aufgaben gehören der Vorbereitungs- und Abschlussdienst auf dem Fahrzeug sowie die Herstellung der Abfahrbereitschaft des Zuges. Im Rangierdienst stellen Triebfahrzeugführer einzelne Wagen zu Zügen zusammen.
 

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Wissenswertes zum SPNV in Deutschland

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Wissenswertes zum SPNV in Deutschland

Die Deutsche Bahn und andere Eisenbahnverkehrsunternehmen werden in der Öffentlichkeit häufig für Dinge verantwortlich gemacht, auf die sie keinen oder nur einen sehr geringen Einfluss haben: Fahrgäste beschweren sich zum Beispiel über wegfallende (Direkt-)Verbindungen, fehlende Angebote in den frühen Morgen- sowie späten Abendstunden und über eine fehlende Vertaktung mit dem lokalen Öffentlichen Personennahverkehr. Doch solche Beschwerden betreffen häufig Qualitätsmängel, die nicht im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn bzw. anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen liegen. Es ist daher an der Zeit, etwas Aufklärung zu leisten.

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Weiterentwicklung der Richtlinie 408

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Weiterentwicklung der Richtlinie 408

Die Richtlinie 408 wird zum 13. Dezember 2015 neu herausgegeben. Sie erlebt mit der Neuherausgabe
eine umfassende Strukturänderung. Dieser Artikel beschreibt die Hintergründe und die mit der Neuherausgabe der Richtlinie 408 verbundenen strukturellen Änderungen im betrieblichen Regelwerk der DB Netz AG.

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Diskrepanzen in den Rechtsnormen

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Diskrepanzen in den Rechtsnormen

Im Rahmen eines Projektes zur Entwicklung eines gemeinsamen Regelwerks zur Planung und Instandhaltung von Bahnübergängen erfolgte eine eingehende Analyse der bestehenden rechtlichen Vorgaben. Dabei traten zahlreiche Widersprüche in und zwischen den für Eisenbahn und Straße geltenden Rechtsnormen zutage. Eine für die praktische Arbeit relevante Auswahl der Problempunkte wird nachfolgend dargestellt und erläutert.

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Chronische Unterfinanzierung der Schieneninfrastruktur

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Chronische Unterfinanzierung der Schieneninfrastruktur

Die neue Bundesregierung gibt sich bahnfreundlich. In der Koalitionsvereinbarung haben Union und SPD angekündigt, Verkehr auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern. Die große Koalition reiht sich damit ein in den Reigen der Vorgängerregierungen, die genau das über all die Jahre ebenfalls versprochen haben. Der Erfolg der staatlich immer wieder angekündigten Verlagerungspolitik ist jedoch überschaubar.

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Betriebssysteme der Eisen- und Straßenbahn im Vergleich

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Betriebssysteme der Eisen- und Straßenbahn im Vergleich

Die Betriebssyteme von Eisenbahnen und Straßenbahnen weisen signifikante Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten auf, die zu einer Weiterentwicklung beider Systeme genutzt werden können. Während im ersten Teil dieses Beitrags (vgl. Deine Bahn 09/2013) die Tätigkeit des Betriebsleiters und die Betriebsanlagen verglichen wurden, liegt der Fokus nun auf BOStrab-Fahrzeugen, Betriebsabwicklung und Mehrsystembetrieb.

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Die Betriebssysteme der Eisen- und Straßenbahn

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Die Betriebssysteme der Eisen- und Straßenbahn

Der Betrieb einer Eisen- oder Straßenbahn bringt zwangsläufig deutliche Unterschiede mit sich. Auf der Seite der Eisenbahn hat sich der Betrieb bis zu Geschwindigkeiten von über 300 Kilometern pro Stunde entwickelt; hingegen bewegt sich die „klassische“ Straßenbahn teilweise immer noch mit Schrittgeschwindigkeit durch die engen Verkehrswege der Innenstädte. Beim Vergleich beider Betriebssysteme fällt auf, dass Parallelen bestehen, die zu einer Weiterentwicklung beider Systeme genutzt werden können.

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Auftrag und Aktivitäten der Bundesnetzagentur

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Auftrag und Aktivitäten der Bundesnetzagentur

Im folgenden Beitrag wird über die Rolle und die Aufgaben der Bundesnetzagentur in einem „liberalisierten“ Eisenbahnmarkt berichtet. Im Einzelnen wird dargestellt, welche Aktivitäten die Bundesnetzagentur im Eisenbahnmarkt tatsächlich unternimmt, welchen Auftrag sie aus den gesetzlichen Bestimmungen hat und welche Unterstützung bestimmte Unternehmen von der Bundesnetzagentur erwarten können.

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Ganzheitliche Konzepte für den Brandschutz

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Ganzheitliche Konzepte für den Brandschutz

Brandschutzkonzepte sind insbesondere für komplizierte bauliche Anlagen mit sehr vielfältigen Nutzungen und hohen Personenzahlen ein geeignetes Mittel, um die Sicherheit im Brandschutz nachzuweisen und zu gewährleisten. Der folgende Beitrag beschreibt die Maßnahmen für den Brandschutz in Personenverkehrsanlagen, die der DB Konzern seit dem Inkrafttreten des Eisenbahnneuordnungsgesetzes vom Dezember 1993 umgesetzt hat.

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