Mit drei unterstützenden Technologien reduziert die Schweizer Güterbahn den Personalbedarf beim Rangieren von Güterwagen.
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Rangiervorgänge
Möglichkeiten technischer Innovation im Zugleitbetrieb
Der Zugleitbetrieb ist ein Verfahren für Strecken mit einfachen betrieblichen Verhältnissen. Aktuell betreibt die DB AG ein Streckennetz mit einer Gesamtlänge von 1.091 Kilometern in diesem Betriebsverfahren. So genannte Technische Unterstützungen für den Zugleitbetrieb und Elektrisch Ortsgestellte Weichen sind vergleichsweise kostengünstige und effiziente technische Systeme und kommen deshalb unter Umständen für einen Einsatz im Zugleitbetrieb in Frage. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über Funktionen und mögliche Einsatzgebiete der beiden Techniken auf Zugleitstrecken.
Neue Regeln für das Sperren von Gleisen ab dem 13.12.2009 in Ril 408 – Züge fahren und Rangieren
Die bisherigen Regeln für das Sperren von Gleisen, insbesondere beim Einrichten von Baugleisen sowie für das Durchführen von Fahrten in gesperrten Gleisen und Baugleisen gingen davon aus, dass die betroffenen Abschnitte zwischen zwei benachbarten Zugmelde- bzw. Zugfolgestellen in relativer räumlicher Nähe zueinander liegen. In der Praxis wurde jedoch bemängelt, dass die Ausdehnung dieser Abschnitte nicht selten um ein Vielfaches größer geworden ist und dies, obwohl der Grund für die Sperrung räumlich mitunter auf wenige hundert Meter eingeschränkt werden kann. Warum also aus rein formellen Gründen Sperrabschnitte von bis zu 30 Kilometern Länge bilden, wenn dies aus technischen Gründen gar nicht notwendig ist? „Wir haben verstanden!“, war es aus dem Kreise der Fachautoren zu vernehmen und so wird es zum 13.12.2009 mit Inkrafttreten der Bekanntgabe 08 zu den Regeln in Richtlinie (Ril) 408.01 – 09 modifizierte Regeln für das Sperren von Gleisen geben, die eine flexiblere und damit exaktere Abgrenzung von Sperr- und Baugleisabschnitten zu Betriebsgleisabschnitten zulassen. Auch wird es neue Regeln für das Sperren von Gleisen innerhalb von Abzweigstellen geben. Der folgende Beitrag schildert die wesentlichen Inhalte dieser neuen Regeln anhand einiger Praxisbeispiele.
Hidden Champions: Hand in Hand auf den Rangierbahnhöfen der DB AG
Auf insgesamt elf Rangierbahnhöfen der Deutschen Bahn AG arbeiten viele Berufgruppen Hand in Hand zusammen, um Güterzüge nach ganz Europa abfahrbereit zu machen und sie sicher aus dem Bahnhof in Richtung Bestimmungsort zu entlassen. Rangierbahnhöfe sind kilometerlange Areale, die ein weitläufiges Netz aus Gleisen und Weichen bilden. Darauf befindet sich mindestens ein Ablaufberg, von dem aus die Güterwagen in die jeweiligen Richtungsgleise verteilt werden. Dies ist der Arbeitsplatz der 12 Tätigkeitsgruppen, die in dieser Ausgabe näher vorgestellt werden sollen. Jede dieser Tätigkeiten ist unverzichtbar, damit Güterzüge rollen können.
Die Bekanntgabe 5 zur Richtlinie 408.01 – 09
Am 10. Dezember 2006 trat die Bekanntgabe 5 zur Richtlinie 408.01 – 09 „Züge fahren und Rangieren“ in Kraft. Im Rahmen dieser Bekanntgabe wurden an zahlreichen Textstellen der Module 408.0101 – 408.0911 redaktionelle Änderungen auf Grund der Berichtigung 18 zur DS 301, Berichtigung 17 zur DV 301 bzw. Bekanntgabe 6 zur 301 DS/DV vorgenommen. Neben diesen rein formell bedingten Änderungen wurden aber auch inhaltliche Änderungen an bereits bestehenden Regelungen vorgenommen und in einigen Modulen betriebliche Sachverhalte neu eingeführt.
Bedienen der klassischen Zusatzanlagen des Eisenbahngüterverkehrs
Die Beförderung von Personen und Gütern mit der Eisenbahn erfolgt über große Entfernungen auf Streckengleisen. Seltener sind Rangierfahrten des Güterverkehrs über vormalige Streckengleise, die zu Bahnhofsnebengleisen herabgestuft wurden. Während die Reisezüge zum Ein- bzw. Aussteigen der Reisenden an Bahnsteigen halten und die Reisenden dort ihre Fahrt beginnen oder beenden, werden Güterzüge nach Beendigung der Zugfahrt häufig zu den Zusatzanlagen überführt, auf denen der Güterumschlag erfolgt. Das fahrplanbasierte Fahren der Güterzüge endet – anders als im Personenverkehr – bereits vor dem Entladen der Wagen auf der Zusatzanlage bzw. beginnt nach der Abholung der Wagen von der Zusatzanlage. Ohne auf die transportrechtlichen und tariflichen Aspekte (Haftungsübergänge und Erfüllungsorte der Transportverträge auf den Übergabestellen) dieser letzten bzw. ersten Meter eingehen zu wollen, soll im nachfolgenden Artikel dieses Glied der Transportkette aus bahnbetrieblicher Sicht näher betrachtet werden.
Rangieren auf dem Einfahrgleis
Mitunter müssen Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt werden. Wenn dann, z.B. wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt, das Ausziehgleis nicht ausreicht, kann es vorkommen, dass über die Bahnhofsgrenze hinaus auf den angrenzenden Streckengleisen rangiert werden muss. Für diese Fälle gelten besondere Regelungen. In drei Beiträgen werden behandelt: ? die Grundsätze für das Rangieren auf Hauptgleisen, ? das Rangieren auf dem Ausfahrgleis, ? das Rangieren auf dem Einfahrgleis.
Rangierfahrten auf Hauptgleisen
Spricht man von Rangieren auf Hauptgleisen, denkt man an das Bilden und Auflösen von Zügen. Oft werden dabei Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt, die möglicherweise auch den Gleisbereich der Bahnhofsköpfe berühren können. Und wenn obendrein noch wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt das Ausziehgleis nicht in seiner ganzen Länge befahren werden kann, muss über die Bahnhofsgrenze hinaus auf den angrenzenden Streckengleisen rangiert werden.
In drei Beiträgen werden behandelt:
? die Grundsätze für das Rangieren auf Hauptgleisen,
? das Rangieren auf dem Ausfahrgleis,
? das Rangieren auf dem Einfahrgleis.
Rangierfahrten auf Hauptgleisen
Spricht man von Rangieren auf Hauptgleisen, denkt man an das Bilden und Auflösen von Zügen. Oft werden dabei Wagengruppen oder ganze Zugeinheiten als Rangierfahrt von einem Gleis in ein anderes umgesetzt, die möglicherweise auch den Gleisbereich der Bahnhofsköpfe berühren können. Und wenn obendrein noch wegen der außergewöhnlichen Länge der zu bewegenden Rangierfahrt das Ausziehgleis nicht in seiner ganzen Länge befahren werden kann, muss über die Bahnhofsgrenze hinaus auf den angrenzenden Streckengleisen rangiert werden.
In drei Beiträgen werden behandelt:
? die Grundsätze für das Rangieren auf Hauptgleisen,
? das Rangieren auf dem Ausfahrgleis,
? das Rangieren auf dem Einfahrgleis.
Rangieren über die Rangierhalttafel hinaus
In diesem Beitrag wird das Rangieren im Bereich des Einfahrabschnittes eines Bahnhofs über den Standort der Rangierhalttafel hinaus erläutern. Worauf es ankommt und was es hierbei zu beachten gilt, erfahren Sie in diesem konstruierten Fall, wie er aber auch in der Praxis vorkommen könnte.