Alle Beiträge von Evert Everts

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Der Reisevertrag

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Der Reisevertrag

Millionen Menschen verreisen jährlich, buchen bei Reisebüros, bei Reiseveranstaltern, kehren zufrieden und gut erholt aus dem Urlaub zurück. Die Reisebranche freut sich über einen stetigen Zuwachs. Und dennoch berichten die Zeitungen hin und wieder über Unregelmäßigkeiten bei einzelnen Unternehmen, weil die Reisen nicht so wie im Reisevertrag vereinbart durchgeführt wurden oder weil die Unterkunft schlichtweg nicht den Ankündigungen im Prospekt entsprach. Der aufmerksame Leser findet zuweilen die absonderlichsten Fälle, mit denen sich insbesondere die Gerichte unterer Instanzen beschäftigen müssen. Dieser Artikel dient dazu, die wesentlichen Merkmale eines Reisevertrages zu erläutern und darauf hinzuweisen, worauf ein Kunde ganz besonders achten muss.

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Die Klage wegen Zustimmung zur Mieterhöhung bei Wohnraum

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Die Klage wegen Zustimmung zur Mieterhöhung bei Wohnraum

In ersten Teil dieses Beitrags wurde zunächst in die Problematik bei Mieterhöhungsprozessen eingeführt. Alsdann wurden die näheren Umstände erläutert, die zu einem fruchtlosen vorprozessualen Schriftwechsel führten, die schließlich in einer Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung mündeten. Die eingehend geschilderte Auseinandersetzung zwischen Vermieter und Mieter gibt Einblick, mit welchen Schwierigkeiten sich mancher zahlungswillige Mieter auseinandersetzen muss. Leider lässt sich auch nicht verkennen, dass eine Klage, mag sie berechtigt und zulässig sein, stets einschüchternd wirkt. Sie ist immer das letzte Mittel in einer Auseinandersetzung zwischen zwei Parteien, die nicht mehr miteinander verhandeln können oder wollen. Daher sollte oberstes Ziel der streitenden Parteien sein, möglichst zu einem außergerichtlichen und einvernehmlichen Ergebnis zu kommen.

Dieser zweite Teil befasst sich mit der Klageerwiderung des beklagten Mieters, dem vom Gericht veranlassten Gutachten, den sich daraus ergebenden Unwägbarkeiten und schließlich dem Urteil.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der juristische Sprachstil, soweit wie möglich, verdeutlicht wurde. Auch die Aktenzeichen stimmen nicht mit dem eigentlichen vom Gericht entschiedenen Fall überein.

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Die Klage wegen Zustimmung zur Mieterhöhung bei Wohnraum

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Die Klage wegen Zustimmung zur Mieterhöhung bei Wohnraum

Millionen von Menschen wohnen zur Miete, und so ist es nicht verwunderlich, wenn das Mietrecht zu den am häufigsten beanspruchten Rechtsgebieten des BGB gehört. Das Mietrecht wurde ungewöhnlich oft novelliert, weil es den jeweiligen Zeitsituationen angepasst werden musste. Nach dem Krieg war es zwingend erforderlich, eine Zwangsbewirtschaftung der Wohnungen einzuführen. In gewisser Hinsicht wurde damit die Privatautonomie teilweise außer Kraft gesetzt. Später lockerte der Gesetzgeber diese Einschränkungen zunehmend. Im Jahre 2002 erfolgte die derzeit letzte Novellierung.

Trotz aller eingeführten Novellen – eines jedoch änderte sich zu keinem Zeitpunkt: Immer befand sich das Mietrecht im Spannungsfeld zwischen Vermieter und Mieter. Und über allem schwebt der dem BGB innewohnende Gedanke der Privatautonomie, der Gestaltungsfreiheit; andererseits aber auch der Wille, sozial schwächeren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zu verschaffen, angemessen und in einem würdigen Rahmen wohnen zu können. Aus diesem Grunde gibt es nach wie vor Einschränkungen der Privatautonomie sowohl im BGB als auch in den Nebengesetzen zum Mietrecht.

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Der Werkvertrag – Fortsetzung

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Der Werkvertrag – Fortsetzung

Der erste Teil dieses Artikels beschäftigte sich mit den Grundlagen des Werkvertrages, was also unter einem Werk zu verstehen ist, worin sich ein Werkvertrag von ähnlichen Vertragstypen unterscheidet, welche Pflichten Unternehmer und Besteller haben und welche Rechte dem Besteller zustehen, wenn der Unternehmer ein mangelhaftes Werk abliefert.

Diese Fortsetzung beschäftigt sich mit Schadensersatzansprüchen des Bestellers, mit einem eventuellen Ersatz der Aufwendungen und der Verjährung.

Die Erfüllung von Vertragsinhalten ist für die Vertragsparteien im Regelfall selbstverständlich. Dennoch kann es bei der Vertragserfüllung zu Unstimmigkeiten verschiedenster Art kommen. Hierfür hat der Gesetzgeber Vorsorge getroffen. Den Vertragsparteien stehen im Streitfall geregelte Wege offen, ihre Forderungen durchzusetzen.

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Der Werkvertrag

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Der Werkvertrag

Ohne Werkvertrag kein Werk: Ebenso wie Kauf-, Miet- oder Dienstvertrag gehört der Werkvertrag zu den zweiseitigen Verträgen. Es ist ein gegenseitiger Vertrag, in dem sich der eine Teil (Unternehmer) zur Herstellung eines versprochenen Werkes und sich der andere Teil (Besteller) zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs. 1 BGB). Im Folgenden wird das Wesen des Werkvertrags, seine Abgrenzung zum Dienst- und Kaufvertrag erläutert, welche Verpflichtungen die Beteiligten haben, was zu beachten ist, wenn Pflichtverletzungen vorliegen und wie der Werkvertrag beendet wird.

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 3

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 3

In dieser letzten Folge wird der abschließende Verlauf des Rechtsstreits bis zum Urteil und dessen Verwertung behandelt. Vorab sei aber nochmals zusammenfassend der bisherige Verlauf des Rechtsstreits dargestellt. Frau Flink erhob durch ihren Rechtsvertreter, Prof. Hungermann, Klage beim Amtsgericht. Die Klageschrift wurde der Fa. Fell & Ohren zugestellt. Damit begann das Klageverfahren (§ 253 Abs. 1 ZPO). Daraufhin beraumte das Gericht einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung an (§ 275 ZPO), der zugleich auch Haupttermin war.

Vielfach geht der mündlichen Verhandlung, wie im Beispielsfall geschildert, eine Güteverhandlung voraus (§ 278 Abs. 2 ZPO). Überhaupt soll das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein (§ 278 Abs. 1 ZPO). Scheitert wie hier eine gütliche Einigung, schließt sich daran die mündliche Verhandlung an.

In der Verhandlung selbst tragen die Parteien ihre Argumente vor und beantragen anschließend, der Klage stattzugeben, sie abzuweisen oder auch Beweis zu erheben. Die Parteien bestimmen auf diese Weise den Streitgegenstand, die Beweismittel und in bestimmtem Rahmen auch den Ablauf des Verfahrens weitgehend selbst. Im Beispielsfall war es erforderlich, einen Gutachter einzuschalten.

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 2

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 2

Im ersten Teil des Beitrages in „Deine Bahn“ 5/2007 wurde der Kauf einer mangelhaften Ziegenvelours-Jacke geschildert und der misslungene Versuch, eine mangelfreie Jacke zu erhalten. Da alle vorprozessualen Möglichkeiten im Sande verliefen, bleibt der Käuferin nur der Weg, Klage beim Amtsgericht einzureichen. Der weitere Fortgang des Verfahrens wird nun in diesem zweiten Teil geschildert.

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 1

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Der Kauf einer löcherigen Ziegenvelours-Jacke und die Folgen – Teil 1

In loser Folge sollen künftig Rechtsfälle aus dem Alltag behandelt werden. Besonderes Augenmerk gilt insbesondere den Schwierigkeiten, denen sich ein Käufer oder ein Mieter ausgesetzt sieht, wenn er seine berechtigten Ansprüche durchsetzen möchte, so etwa beim Kauf einer mangelhaften Sache. Der folgende Fall ereignete sich vor kurzem und endete in einem langwierigen Zivilprozess. Die einzelnen Schritte vom Kauf bis zum Urteil werden eingehend erläutert. Der geschilderte Kauf einer mangelhaften Ziegenvelours-Jacke gliedert sich in fünf Abschnitte, nämlich in ? den Kaufvertrag, ? die Reklamation, ? die vorprozessualen Maßnahmen, ? die Klage einschließlich Urteil, ? die Abwicklung.

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Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge – Beendigung des Dienstvertrages

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Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge – Beendigung des Dienstvertrages

Dieser letzte Teil der Beitragsreihe befasst sich mit der Beendigung des Dienstvertrags.

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Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge – Teil 2

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Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge – Teil 2

Der vorangegangene erste Teil zum Dienstvertragsrecht beschäftigte sich damit, wie ein Dienstvertrag begründet wird und welche Pflichten im Einzelnen auf den Dienstverpflichteten zukommen. Dieser zweite Teil befasst sich mit den Pflichten des Dienstberechtigten. Die Beendigung des Dienstvertrags wird in einem Folgebeitrag behandelt.

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Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge Teil 1

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Dienst- und Werkvertrag sowie ähnliche Verträge Teil 1

Diesen Satz hat fast jeder schon einmal gehört: „Ohne meinen Rechtsanwalt, meinen Arzt oder Steuerberater mache ich nichts.“ Nahezu gedankenlos wird der Satz ausgesprochen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass einer Einschaltung etwa eines Rechtsanwalts oder Arztes immer etwas ganz Bestimmtes vorausgehen muss, nämlich eine vertragliche Vereinbarung. Ohne eine solche vertragliche Absicherung jedoch wird kein frei praktizierender Arzt, kein Rechtsanwalt, kein Steuerberater etwas unternehmen. Im Folgenden wird zunächst auf den im täglichen Leben ungemein wichtigen Dienstvertrag eingegangen, aber auch auf den Arbeitsvertrag, soweit dies in diesem Rahmen außerhalb des Arbeitsrechts möglich ist. In einer weiteren Fortsetzung werden der Werkvertrag sowie ähnliche Vertragsarten behandelt.

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Lärmende Nachbarn

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Lärmende Nachbarn

Wer kennt diese Situation nicht? Noch nach Mitternacht dröhnt schrille Musik aus einem der Stockwerke über der eigenen Wohnung, kreischendes Gelächter zerreißt die nächtliche Ruhe. Empört steigt man die Treppen empor, klingelt an der fremden Tür. Der Nachbar öffnet, lallt Unverständliches, zieht seine Hosenträger stramm, lacht amüsiert und schließt die Tür geräuschvoll. Erzürnt kehrt man in die eigene Wohnung zurück, ruft die Polizei an, die schließlich kommt, um festzustellen, dass es keinen Lärm mehr gibt. Diese und andere Fragen beschäftigen sämtliche deutschen Amtsgerichte seit Jahrzehnten.

In der nachfolgenden Betrachtung soll dargestellt werden, welche Art von Lärm in Mietobjekten zulässig oder unzulässig ist, wann und in welchem Umfang Lärm in der eigenen Wohnung gemacht werden darf und was gegen unzumutbaren Lärm unternommen werden kann. Auf Immissionen, die von Nachbargrundstücken ausgehen, wird in diesem Artikel nicht eingegangen.

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